Weihnachtsmärkte: Kretschmer will keine, Städte aber doch
In Radebeul wurde bereits die Reißleine gezogen, den Weihnachtsmarkt auf dem Anger in Altkötzschenbroda, der traditionell an den ersten drei Adventswochenenden stattfinden, wird es in der Form auch dieses Jahr nicht geben. Statt "Licherglanz & Budenzauber" heißt es "Lichterglanz & Adventsinseln". Diese Entscheidung wurde am 11. November verkündet.
Noch einen Tag zuvor forderten zwölf Büger- und Oberbürgermeister von Sachsens Regierung, "einheitliche Regelungen bis zum Ende der Weihnachtsmärkte" zu finden. Denn diese seien "unerlässlich, um Städten, Händlern, Bürgern und Touristen eine Perspektive zu bieten. Die aktuellen Regelungen zur Durchführung von Weihnachtsmärkten erlauben derzeit nur Planungssicherheit bis Ende November. Wir fordern deswegen, dass diese Regelungen kurzfristig bis Ende Dezember verlängert werden", heißt es in der Erklärung. Unterzeichnet wurde sie von den Ober- und Bürgermeistern aus Annaberg, Freiberg, Freital, Grimma, Marienberg, Meißen, Olbernhau, Pirna, Riesa, Schneeberg, Schwarzenberg und Torgau.
OB's aus Dresden und Chemnitz melden sich zu Wort
Am Dresdner Striezelmarkt wird weiter kräftig gebaut, seine Eröffnung ist für den 22. November geplant. Doch ob es nach der Aussage von Sachsens Ministerpräsident so kommt?
"Fakt ist, dass in der gerade erst erlassenen Corona-Schutzverordnung Weihnachtsmärkte erlaubt und sogar gegenüber anderen Veranstaltungen privilegiert sind. Sollte der Freistaat angesichts der aktuellen Lage eine Absage der Weihnachtsmärkte für sinnvoll oder notwendig halten, muss er gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen. Die Städte würden ansonsten in ein unkalkulierbares rechtliches Risiko hineinlaufen", sagen die Oberbürgermeister von Dresden und Chemnitz, Dirk Hilbert und Sven Schulze.
Die Marktveranstalter, egal ob kommunal oder privat, hätten sich auf die Aussagen der Staatsregierung verlassen und bereits enorme Anstrengungen unternommen, um Weihnachtsmärkte unter Corona-Bedingungen zu planen und zu organisieren. "So wurden Stände reduziert, Flächen erweitert und Verweilbereiche eingerichtet. Die Händler haben sich in Treu und Glauben an die öffentlichen Zusagen der Politik mit Waren und Produkten eingedeckt", heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung.
Städte-und Gemeindetag protestiert
Auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat sich in diesem Sinne positioniert. Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des SSG: „Der SSG trägt den Vorstoß der Staatsregierung nicht mit. Das hat eine Beratung unseres Präsidiums am gestrigen Tag ergeben. Wir erinnern daran, dass die Staatsregierung seit Monaten betont, dass die Weihnachtsmärkte auch bei Erreichen der Vorwarnstufe und der Überlastungsstufe stattfinden können, wenn bestimmte Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Auf dieses Konzept haben sich die Kommunen bei ihren langfristigen Vorbereitungen verlassen. Erst vor vier Tagen (Anm.d.Red.: 8.11.2021) ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten, die trotz der gegenwärtigen Infektionslage weiterhin Weihnachtsmärkte zulässt. Mit dem nun bekannt gewordenen Vorschlag an die Kommunen, auf ihre Weihnachtsmärkte zu verzichten, widerspricht die Staatsregierung ihrem eigenen Konzept."
Falls die Staatsregierung in den vergangenen vier Tagen aber neue Erkenntnisse gewonnen haben sollte, dass von den im Freien stattfindenden Weihnachtsmärkten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht zu vertretende Infektionsgefahren ausgehen, muss sie die rechtlichen Leitplanken ändern und dafür die Verantwortung übernehmen. Ist das nicht der Fall, entscheiden die Kommunen im Rahmen der örtlichen Verhältnisse und der geltenden rechtlichen Vorgaben selbst über die Durchführung.“
Warum keine Weihnachtsmärkte unter den Maßgaben einer 2G-Regel?
Die städtischen Experten der jeweiligen Marktbereiche haben intensiv eine 2G-Regel geprüft: „Eine 2G-Regel erfordert eine komplette Einzäunung der jeweiligen Weihnachtsmärkte. Eine Einzäunung kollidiert oftmals mit Bestimmungen für den Brandschutz bzw. die Entfluchtung der Märkte. Gleichzeitig müsste die Einhaltung der 2G-Regel durch Sicherheitsdienste kontrolliert und durchgesetzt werden. Selbst wenn eine Einzäunung baurechtlich möglich wäre, fehlt es im Augenblick deutschlandweit an ausreichend Sicherheitspersonal um in einem Zwei-Schicht-System die Kontrollen ganz praktisch durchzuführen. Von den anfallenden Kosten für Zäune und Personal ganz zu schweigen. Insofern mag es kleinere Märkte in Deutschland geben, die nach 2G organsiert werden können, für die Stadt Dresden und die Stadt Chemnitz ist diese Option nicht durchführbar.
„Es gibt Argumente an den Märkten festzuhalten“
„Es gibt durchaus auch gute Argumente an den Weihnachtsmärkten festzuhalten“, erklären beide Oberbürgermeister weiter. „Die Märkte entzerren mit ihrem Angebot die Situation in den Einkaufzentren der Städte und im Einzelhandel. Gleichzeitig helfen die Märkte zu verhindern, dass das weihnachtliche Beisammensein von Freunden und Kollegen in den privaten Bereich und geschlossene Räume verlagert wird, wo de facto keine Kontrolle von Corona-Regeln mehr möglich ist.“
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