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Kostenlos, anonym und vertraulich

Opfer einer Straftat kann jeder werden. Mit den Folgen, egal ob psychischer, sozialer und materieller Natur, sollten die Opfer nicht allein gelassen werden. Ein Ansprechpartner, der im Ernstfall zur Seite steht, ist die Opferhilfe Sachsen, die seit Anfang des Jahres ein zusätzliches Angebot bereithält.

Gaby Seyferth hat ihr Büro in einem recht unscheinbaren Gebäude am Wilhelmsplatz. In das Büro kommen Menschen, die nicht selten unter Schock stehen, Angst haben oder wütend sind. Vielleicht schämen sie sich auch. Diese Menschen sind Opfer einer Straftat geworden und suchen Hilfe bei der Opferhilfe Sachsen. 
„Wir begleiten Opfer von Straftaten, egal welcher Art. Das kann ein Einbruch sein, aber auch ein Tötungsdelikt“, erklärt Seyferth. Die Beratung und möglicherweise Begleitung ist dabei immer kostenlos, auf Wunsch anonym und natürlich vertraulich. Und sie ist unabhängig davon, ob Anzeige erstattet wurde oder nicht. Bei den Beratungsgesprächen wird beispielsweise darüber gesprochen, ob Anzeige erstattet werden sollte, was nach einer Anzeige passiert und ob ein Anwalt eingeschaltet werden sollte. „Wir sprechen gegebenenfalls auch darüber, ob beispielsweise eine Therapie sinnvoll ist“, sagt Gaby Seyferth. 
Zu den Angeboten der Opferhilfe gehören das Gespräch, die Erarbeitung von Lösungswegen, Entscheidungshilfen, Weitervermittlung an andere Fachdienste, bis hin zur Begleitung zu Behörden und zum Gericht. Ein weiterer Schwerpunkt ist derzeit die Hilfestellung beim Antrag auf Leistungen aus dem Fonds sexueller Missbrauch im familiären Bereich.
Professionelle Zeugenbegleitung
Neben der Beratung bietet der Verein seit mehreren Jahren auch professionelle Zeugenbegleitung an, bei der Geschädigte einer Straftat durch geschulte Mitarbeiter zu polizeilichen und richterlichen Vernehmungen, sowie zum Strafprozess begleitet werden. Klienten bekommen dabei Informationen zum Aufbau und Ablauf einer Gerichtsverhandlung und werden über ihre Rechte und Pflichten als Zeuge aufgeklärt. Damit sollen Unsicherheiten und Ängste abgebaut werden, damit Aussagen gut bewältigt werden und diese entsprechend verwertet werden können. 
Auf den Inhalt der Zeugenaussage wird dabei nicht eingegangen. Das wäre eine Rechtsberatung, die der Verein nicht vornehmen darf.
Psychosoziale Prozessbegleitung
Anfang des Jahres ist bei der Opferhilfe ein weiteres Angebot hinzugekommen. Seit 1. Januar 2017 haben besonders schutzbedürftige Verletzte, wie zum Beispiel Minderjährige oder Menschen mit Behinderung, einen Anspruch auf kostenlose, professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens. Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der nicht-rechtlichen Zeugenbegleitung. Sie erfolgt auf Antrag des Klienten und nach Beiordnung durch das Gericht. Auch beim Antrag werden die Klienten selbstverständlich von der Opferhilfe beraten und unterstützt. 
Viele Menschen kennen das Angebot allerdings gar nicht und versuchen deshalb, alles selbst zu bewältigen und setzen sich dabei enormen psychischen Belastungen aus. „Wir erleben es leider immer wieder, dass sich die Opfer erst sehr spät bei uns melden, weil sie unser Angebot gar nicht kannten. Die kommen dann beispielsweise erst nach der Verhandlung zu uns“, erklärt Gaby Seyferth. Ein zu spät gibt es allerdings nicht. „Wir beraten auch Menschen, bei denen die Fälle schon verjährt sind. Auch hier kann geholfen werden.“
Alle Angebote der Opferhilfe Sachsen sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Im vergangenen Jahr kontaktierten 187 Ratsuchende die Görlitzer Beratungsstelle. Sprechzeiten sind am Dienstag von 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung. Kontakt:  Opferhilfe Sachsen e.V.  Beratungsstelle Görlitz  Wilhelmsplatz 2 (Caritas)  02826 Görlitz,  Gaby Seyferth, Telefon: 03581/420023, Mail: goerlitz@opferhilfe-sachsen.de 
Tony Keil


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