Zahnarztbesuche weiterhin möglich
„Natürlich ist der Besuch beim Zahnarzt wie eh und je notwendig und möglich. Es gibt keinen Grund, Angst vor einem Zahnarztbesuch zu haben und ihn zurzeit zu meiden“, beteuert Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB). „Die Hygienemaßnahmen in unseren Praxen sind schon immer so, dass sowohl unsere Patienten als auch unser Praxismitarbeiter und wir Zahnärzte selbst gut geschützt sind. Wir können bestimmte Untersuchungen und Behandlungen wie zuvor durchführen, bei einigen Behandlungen hängt es davon ab, welche Schutzausrüstung uns zur Verfügung steht.“
Dr. Eberhard Steglich, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB), ergänzt: „Als Mediziner haben wir versprochen, dass die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Patientinnen und Patienten unser oberstes Anliegen ist. Das ist erst recht in Krisenzeiten so.“
Beide Zahnärzte bitten die Patienten, Termine nicht generell einfach abzusagen, sondern sich mit ihren Fragen an ihren Hauszahnarzt zu wenden, um gemeinsam eine gute Lösung zu finden. Individuell könne dann entschieden werden, ob eine beabsichtigte Behandlung unter den gegebenen Umständen erforderlich ist oder verschoben werden kann.
Insbesondere wenn ein Patient bereits Symptome wie Husten, Fieber, Atemnot oder Halsschmerzen haben sollte oder positiv auf den Coronavirus getestet wurde, ist eine persönliche telefonische Absprache mit der Zahnarztpraxis zwingend erforderlich. Unter diesen Voraussetzungen sollte der Patient die Praxisräume auch bei einem akuten Notfall nicht betreten und das weitere Vorgehen mit seinem Hauszahnarzt zuvor telefonisch besprechen.
Erste gelieferte Schutzausrüstung wird gegenwärtig durch KZV verteilt
Die KZVLB erhielt diese Woche eine erste kleine Lieferung mit FFP2-Masken und Visieren. Im Land Brandenburg hatten sich Kammer und KZVLB darauf verständigt, dass eventuelle Lieferungen sofort durch die KZV an die Bereitschaftsdienstpraxen der nächsten sieben Tage verteilt werden. Es handelt sich jedoch weiterhin um eine absolute Mangelverteilung. Es ist von allem zu wenig vorhanden. Auch wenn es nicht in das Aufgabenfeld der Körperschaften fällt, Materialien zu besorgen, wird hierbei in dieser extremen Situation eine Ausnahme gemacht.
Die Landeszahnärztekammer erwartet heute oder morgen eine Lieferung von Mund-Nase-Schutzmasken (MSN-Masken). Sobald sie eingetroffen sind, werden wir sie an Praxen verteilen, die den dringendsten Bedarf hierzu haben. Dazu erhalten die Zahnärzte eine separate Benachrichtigung.
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