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Trödelmärkte wieder erlaubt

Darauf mussten passionierte Flohmarktgänger lange verzichten: Trödeln gehen. Doch nun erlaubt die neue Corona-Schutzverordnung wieder solche Veranstaltungen – wenn auch unter Auflagen und nur unter freiem Himmel. Der erste große Freilufttrödelmarkt findet am 29. Januar auf dem Parkplatz hinterm Haus der Presse statt. Von 9 bis 15 Uhr kann wieder nach Antikem, Rarem und Kuriosem gestöbert werden. Am 5. und 6. Februar gibt es gleich ein langes Flohmarktwochenende - hier kann 2 Tage getrödelt werden! Folgende Regeln gelten: Für Händler gilt die 3G-Regel: geimpft, getestet oder genesen. Der Standaufbau beginnt ab 7.30 Uhr, die Händler müssen sich vorher zwingend anmelden unter www.flohmarkt-sachsen.de. Bei Unterschreitung des Mindestabstandes und bei Nutzung der WCs müssen Besucher und Händler einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Gastronomie vor Ort verkauft ausschließlich »to go«. Hinweis: Aufgrund technischer Probleme können gegenwärtig leider keine Fotos angezeigt werden. Wir bitten um Verständnis.


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