Wer testet die Testzentren?
Im Riesenhügel in Riesa, im Zentralgasthof Weinböhla, im Kino oder ElbeCenter Meißen, im Alberttreff in Großenhain, im Vereinshaus Oberau, im Sport- und Mehrzweckhalle Priestewitz oder in der Markthalle Staucha kann man sich unter anderem auf das Coronavirus testen lassen. Dann erhält man hoffentlich den benötigten Negativschein, den man - falls man noch nicht geimpft ist oder genesen - verschiedene Dienstleistungen oder Einkäufe benötigt. Nach einigen Startschwierigkeiten gibt es im Landkreis Meißen derzeit 29 Zentren für kostenlose Corona-Schnelltests - meist Apotheken. In Köln sind sogar Kioske und in Hamburg auf der Reeperbahn ein (aus aktuellem Anlass geschlossenes) Bordell temporär in Testzentren umgewandelt worden – temporär deshalb, weil beide wegen gravierender hygienischer Mängel wieder geschlossen werden mussten. Das wirft auch hier berechtigte Fragen auf, z.B.: Wer darf eigentlich ein Schnelltestzentrum betreiben? Verkürzte Antwort: Eigentlich jeder, der eine geeignete Location hat und sich als Testzentrum durch das Gesundheitsamt beauftragen lässt. Die Langversion aus dem Sächsischen Sozialministerium lautet: »Testzentren müssen die ordnungsgemäße Durchführung garantieren, dazu gehört mindestens die ärztliche Schulung zur Durchführung der Tests. Selbstverständlich müssen insbesondere die Vorgaben der Medizinproduktebetreiberverordnung, der Hygieneanforderungen und des Arbeitsschutzes eingehalten werden.« Vor der Eröffnung nehmen die zuständigen Gesundheitsämter diese Testzentren, die ein vorgeschriebenes Hygienekonzept vorweisen müssen, ab. In Sachsen dürfen Apotheken und Zahnarztpraxen Corona-Schnelltests durchführen. Was zur nächsten Frage führt: Wer kontrolliert, wie es im Alltagsbetrieb in den Testzentren zugeht, ob Vorschriften und Hygienestandards eingehalten werden? Zuständig dafür sind laut Sozialministerium die örtlichen Gesundheitsämter. Auch Kontrollen der Arbeitsschutzbehörde können »gegebenenfalls« stattfinden. Im Landkreis gab es laut dem Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen bisher keine regelmäßigen Kontrollen. Das sei auch nicht vorgesehen. »Das Personal der Schnelltestzentren wird vor dem Start durch medizinisches Personal und dem DRK geschult. Das theoretische Vermitteln des Wissens zu Nasen- und Rachenabstrichen dauert 45 Minuten, muss aber mit einer praktischen Einweisung durch einen Arzt ergänzt werden. Somit ist die qualitative und fachliche Probenahme gewährleistet. Dafür werden die handelsüblich zugelassenen Schnelltests eingesetzt. Bei diesen erfolgt die Probenahme nur aus dem vorderen nasalen Bereich. Wurde durch den Tupfer zu wenig Probematerial entnommen, wird dies auf dem Schnelltest angezeigt und der Test muss wiederholt werden. Somit sind Fehler bei der Durchführung der Tests nahezu ausgeschlossen«, heißt es auf Anfrage aus dem Landratsamt. Mit der Beauftragung zum Schnelltestzentrum werden auch die Hygienekonzepte für das Zentrum abgefordert. Erst nach der Prüfung dieser Konzepte durch das Gesundheitsamt erfolge die Beauftragung. Eine Kontrolle der Schnelltestzentren nach einem festgelegten Kontrollplan gebe es nicht. Hier werde auf das verantwortungsbewusste Handeln der Betreiber gesetzt. Jedoch sind lose Kontrollen durch Bedienstete des Landratsamtes nicht ausgeschlossen und wurden bereits durchgeführt. Doch wie sieht es mit dem Schutz der sensiblen Personendaten aus? Zur Testung wird den Betreibern die Software kostenlos vom Landratsamt Meißen zur Verfügung gestellt. Die Testzentren haben jedoch nur Zugriff auf die eigenen Daten. Eine namentliche Einsicht in die Testdaten ist nur am Tag der Testung möglich. Danach werden die Daten verschlüsselt und es wird nur noch die Anzahl der Test angezeigt. Interessant ist schließlich auch die Antwort auf die Frage: Wie werden die Betreiber der Testzentren eigentlich für ihre Arbeit bezahlt? Das regelt die »Coronavirus-Testverordnung des Bundes – TestV«, speziell die Paragrafen 7 und 12. Für jeden durchgeführten Test gibt es zwölf Euro, Ärzte und Zahnärzte können 15 Euro abrechnen. Außerdem werden Sachkosten, also Kosten für die Errichtung und den Betrieb, erstattet, eine pauschale Vergütung darüber hinaus gibt es nicht.
Welche Schnelltests werden vewendet?
- Die Testzentren beschaffen sich die Tests selbst.
- Folgende Test's sind laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für den Einsatz zugelassen sind - Liste der Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 - Antigentests zur Eigenanwendung mit Sonderzulassung durch das BfArM ("Selbsttests")
- Eine Übersicht über alle Teststellen im Landkreis findet sich online unter www.kreis-meissen.de unter Landratsamt – Gesundheitsamt – Coronavirus
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