vf

Was müssen Mieter jetzt beachten?

Telefonforum des Mietervereins Meißen:
Eyk Schade, Mieterverein Meißen. Foto: Privat

Eyk Schade, Mieterverein Meißen. Foto: Privat

Am 16. April, 10 bis 12 Uhr, erwartet Eyk Schade, Chef des Mietervereins Meißen die Fragen aller Meißner wenn es ums Thema Mieten und Vermieten besonders in den aktuellen Zeiten geht.   Häufige Fragen zu Corona und Miete Die Coronakrise ist eine Ausnahmesituation, für einige Mieter kommen zu den gesundheitlichen Sorgen nun die Ängste dazu, ihre Wohnung zu verlieren. In der Krise darf beispielsweise wegen Mietschulden nicht gekündigt werden, dies soll für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis Ende Juni 2020 gelten. Der Mieter soll die ausgefallene Miete sogar bis Ende Juni 2022 nachzahlen dürfen. In Bezug auf Corona und Miete stellen sich neben der Frage von ausbleibenden Mietzahlungen derzeit aber viele weitere juristische Fragen: Was passiert, wenn Menschen aufgrund der Coronakrise ein großer Teil ihres Einkommens wegfällt und sie die Miete nicht mehr bezahlen können. Darf der Vermieter dann kündigen? Haftet der Mieter, wenn er eben wegen Ausgangssperre nicht ausziehen kann? Welche Rechte hat der Mieter, wenn er wegen Corona nicht einziehen kann? Wie kann eine Wohnungsübergabe ohne Anwesenheit oder mit Wahrung des Mindestabstands durchgeführt werden? Positives Beispiel Es gibt aber auch »FAIRMIETER«, die ihren Mietern die Miete in Zeiten von Kurzarbeit oder gar Kündigung erlassen. Soviel Glück hat beispielsweise der Laden Preisrichter in Großenhain, der einen echten »FAIRMIETER« hat... Auch wenn, wegen der aktuellen Lage die Geschäftsstelle des Mietervereins Meißen und Umgebung e.V. in der Dresdner Straße geschlossen ist, besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, telefonische Beratungstermine wahrzunehmen: 03521/453602. Schnelle Hilfe: Zusätzlich soll das WochenKurier-Telefonforum für schnelle Klarheit sorgen und erste Unsicherheiten nehmen. 16.April, 10 bis 12 Uhr, Tel.: 03521/ 469415


Meistgelesen