Rentenversicherung hilft Selbstständigen in der Corona-Krise
Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen. Die Rentenversicherung wird zu einem späteren Zeitpunkt eine rückwirkende Überprüfung des Versicherungsverhältnisses vornehmen und die Höhe der Beiträge den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Der Zeitpunkt der Überprüfung wird den Betroffenen vorab mitgeteilt.
Selbstständige, die von der Möglichkeit des Aussetzens der Beitragszahlung Gebrauch machen möchten, erreichen die Deutsche Rentenversicherung derzeit schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg.
Das kostenlose Servicetelefon steht unter der Nummer 0800 1000 48090 zur Verfügung.
Die Mitarbeiter am Servicetelefon informieren montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr. Aktuell ist hier mit einem erhöhten Anrufaufkommen und längeren Wartezeiten zu rechnen, weshalb um etwas Geduld gebeten wird.
Über die Online-Dienste unter )
Grundlegende Informationen zur Versicherungspflicht und Beitragszahlung von Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung enthält die Broschüre „Selbstständig – Wie die Rentenversicherung Sie schützt“. Sie kann am Servicetelefon bestellt oder unter diesem Link zur Broschüre heruntergeladen werden.
pm/Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
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