Papierkrieg beendet - Kohle in Sicht?
Demnach stand das 2020 ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Allein über die Sonderprogramme sollen 64.000 Brandenburger Unternehmen und Soloselbständige mit 579 Millionen Euro unterstützt worden sein. Das Geld der so genannten »November- und Dezemberhilfe« sei zwar noch nicht überall angekommen, aber man arbeite mit Hochdruck daran. Dabei steht schon wieder ein gehöriger Brocken vor der Haustür der ILB - die Überbrückungshilfe III. Was ist das eigentlich und für wen sind die vielen Millionen gedacht? Der WochenKurier wollte das genau wissen. Die Überbrückungshilfe III wendet sich sowohl an Unternehmen als auch an Soloselbständige und Freiberufler. Der Förderzeitraum umfasst die Monate Januar bis Juni 2021 und in einem definierten Fenster auch die Monate November und Dezember 2020.
Umsatzrückgang
Die Antragsberechtigung ergibt sich bei Nachweis eines Umsatzrückgangs für zwei aufeinanderfolgendeMonate oder von 30 Prozent seit April 2020. Erweitert wird der Förderkatalog im Vergleich zur November-/ Dezemberhilfe und anderem um Ausgaben für Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen von Hygienemaßnahmen, Marketingund Werbekosten sowie um Abschreibungen. Ein spezifisches Förderangebot für die Reise- sowie Veranstaltungsbranche ist ebenfalls enthalten. Auch bei der Überbrückungshilfe III sind wieder Abschlagszahlungen vorgesehen. Anträge können bis zum 31. März 2021 im Direktantragsverfahren bis zu 5.000 Euro durch Antragsteller selbst auf dem Bundesportal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden, bei Antragssummen bis zu 500.000 Euro ist die Antragstellung erneut nur über die Steuerberater, Rechtsanwälte oder zugelassenen Rechnungsprüfer möglich.
Dezemberhilfe
Antragstellungen auf Corona-Dezemberhilfe sind seit 23. Dezember 2020 über das Bundesportal (http://www.ueberueckungshilfe-unternehmen.de) möglich. Antragschluss ist planmäßig der 30. April 2021. Mit der Dezemberhilfe werden wie bei der Novemberhilfe Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Tage der Schließungen im Dezember 2020 gewährt.Novemberhilfe
Unternehmen können Anträge auf Corona-Hilfszahlungen des Bundes nun länger stellen als bislang geplant. Wie das Bundeswirtschaftsministerium letzte Woche mitteilte, wurde die Antragsfrist für die November- und die Dezemberhilfe bis 30. April verlängert. Bislang galt der 31. Januar für die Novemberhilfe als Enddatum, für die Dezemberhilfe war es der 31. März. Die Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 kann nun bis 31. März beantragt werden - bisher lief die Antragsfrist bis 31. Januar. Mit der November- und Dezemberhilfe sollen Firmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen entschädigt werden, die von Schließungen betroffen sind. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November beziehungsweise Dezember 2019 - anteilig für die jeweilige Dauer der Schließungen. Mit denÜberbrückungshilfen werden betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten erstattet.
Letzte Meldung
Kurz vor Redaktionsschluss erreichte uns noch folgende Meldung: Die Bundesländer könnten seit 20. Januar mit den regulären Auszahlungen der Novemberhilfe beginnen. Um schnell und unbürokratisch zu helfen, wurden seit November bereits mehr als 1,3 Milliarden Euro in Form von Abschlägen ausgezahlt. Nun stünden auch für die reguläre Auszahlung durch die Bewilligungsstellen der Länder die technischenVoraussetzungen entsprechend bereit.
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