Offener Brief: Testpflicht ist Sterben auf Raten
Nach dem ersten Lockdown war richtig was los im Tierpark Weißwasser. Die Türen öffneten sich wieder und die Besucher strömten zahlreich in den Park. Aktuell ist das Bild ein anderes. „Wir waren sehr froh darüber, nach Ostern wieder für unsere Besucher da sein zu dürfen“, schreibt Gert Emmrich in einem offenen Brief, der sich an Ministerpräsident Michael Kretschmer und Sozialministerin Petra Köpping richtet. „Was wir damals zwar ahnten, aber noch nicht überschauen konnten, waren die Auswirkungen der Testpflicht auf unsere Besucherzahlen“, schreibt Emmrich weiter.
Der Weißwasseraner Tierparkdirektor ist auch Präsident der Deutschen Tierparkgesellschaft (DTG) und er will mit dem Brief auf die Lage der Zoos und Tierparks im Freistaat hinweisen. Im Vergleich zur Öffnung nach dem ersten Lockdown im Mai 2020 seien die Besucherzahlen mit der Einführung der Testpflicht um 70 bis 80 Prozent eingebrochen. Die Untersagung der Eigendokumentation eines Selbsttests habe die Lage nochmals verschärft. Das bestätigt auch der Direktor des Görlitzer Tierparks, Sven Hammer: „Zoos und Tierparks haben jetzt natürlich mehr Einnahmen als während einer Schließung. Jedoch sind die Mehrkosten für einen geöffneten Zoo oder Tierpark vom ersten Besucher an deutlich höher und können unter den genannten Bedingungen meist kaum oder gar nicht gedeckt werden.“
Dabei müsste eigentlich gerade jetzt der Rubel rollen. Denn zoologische Einrichtungen sind Saisonbetriebe. In der Hauptsaison muss Geld für den Großteil des gesamten Jahres erwirtschaftet werden. „Wir haben aber aktuell kaum eine Chance, unsere Kosten wenigstens zu decken, da schlicht und ergreifend nicht ausreichend Besucher kommen“, so Gert Emmrich. „Mit jedem Tag der Öffnung steigt der Verlust.“ Die Situation komme einem Zoosterben auf Raten gleich.
Klare Bitte: Streicht die Testpflicht für Zoos und Tierparks
Der offene Brief enthält daher eine dringliche Bitte: In der neuen Coronaschutzverordnung soll die Testpflicht für Zoos und Tierparks bei Inzidenzen unter 100 gestrichen werden. „Damit soll einerseits den Bürgern ein leichterer Zugang zu zoologischen Einrichtungen ermöglicht werden, andererseits können die Zoos und Tierparks damit besser ihrer sozialen Ausgleichs- und Erholungsfunktion nachkommen sowie nicht zuletzt einen wirtschaftlicheren Betrieb der Einrichtung sichern“, heißt es in dem Brief. Durch bewährte Hygienekonzepte und viel Platz an der frischen Luft und damit verbunden einem anerkannt äußerst geringen Infektionsrisiko seien Zoos und Tierparks keine Pandemietreiber.Laut aktueller Verordnung ist auch bei Inzidenzen zwischen 100 und 50 für den Zoobesuch die Vorlage eines Negativtests notwendig. Sie gilt bis 30. Mai. Ob die Bitte der Tierparkgesellschaft auf offene Ohren stößt, zeigt sich kommende Woche. Allerdings könnte das Testen bald auch ohne Änderung der Testpflicht für zoologische Einrichtungen vorbei sein. Denn die Inzidenzen in Sachsen und im Landkreis fielen in dieser Woche unter 50. Bleibt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter diesem Wert, wäre im jeweiligen Landkreis bzw. der Kreisfreien Stadt der Tierparkbesuch ohne Negativtest wieder möglich. Aber Inzidenzen können eben auch wieder steigen.
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