Neues Kinderkrankengeld: So funktioniert's
Wie viele Kinderkrankentage gibt es nach der aktuellen Regelung? Pro Elternteil stehen 20 Tage für die Betreuung/Pflege ihres Kindes im Jahr 2021 zur Verfügung. Macht insgesamt also 40 Tage in einem Haushalt mit Vater, Mutter und einem Kind. Alleinerziehende erhalten 40 Tage Familien / Alleinerziehende mit zwei Kindern können 80 Tage in Anspruch nehmen Bei mehr als zwei Kindern beträgt der Anspruch maximal 90 Tage pro Elternpaar/Alleinerziehenden Darf ich Kinderkrankentage in Anspruch nehmen, wenn das Kind gar nicht krank ist, sondern coronabedingt Zuhause bleiben muss? Ja, diese Möglichkeit ist in der aktuellen Regelung vorgesehen. Das "neue" Kinderkrankengeld kann in Anspruch genommen werden, wenn das Kind Zuhause betreut werden muss, weil beispielsweise Kita / Schule geschlossen sind oder der Präsenzunterricht ausgesetzt ist. Wie hoch ist das Kinderkrankengeld? Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen und beträgt in der Regel 90 Prozent des Netto-Gehalts. Gab es in den letzten zwölf Monaten eine Einmalzahlung, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, werden 100 Prozent des Nettogehalts erstattet. Welche Voraussetzungen sind notwendig? Das Kind muss gesetzlich krankenversichert und noch nicht zwölf Jahre alt sein. Zudem sind Sie nicht in der Lage Ihrer Tätigkeit nachzugehen. Keine andere im Haushalt lebende Person kann Ihr Kind pflegen/betreuen. Wie beantrage ich Kinderkrankengeld? Die Beantragung läuft über die eigene Krankenkasse. Viele Kassen haben dazu Formulare, die ausgefüllt werden müssen (Liste unten). Ist das Kind tatsächlich krank, muss zusätzlich die ärztliche Bescheinigung eingereicht werden. Wie muss ich mich gegenüber meinem Arbeitgeber verhalten? Sie melden sich regulär "kindkrank". Der Arbeitgeber setzt sich dann mit der Krankenversicherung in Verbindung. Ich befinde mich in Kurzarbeit. Habe ich trotzdem Anspruch auf Kinderkrankengeld? Ja. Das Kinderkrankengeld wird dann anhand des ausgefallenen Kurzarbeitergeld, dem ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt und dem ausgefallenen Aufstockungsbetrag (sofern vorhanden) berechnet. Ich arbeite im Home-Office und betreue mein Kind. Habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld? Nein. In diesem Fall ist der Arbeitgeber für die Vergütung zuständig. Seit wann gilt die neue Regelung? Seit 5. Januar 2021. Anträge für Kinderkrankengeld 2021 (pandemiebedingt) Barmer AOK Plus IKK TK DAK Weitere Informationen
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