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Neue Impfstellen und Corona-Hilfen

Foto: pixabay

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Ab Montag, 29. November 2021, werden die mobilen Impfangebote an drei Standorten in Bautzen, Kamenz, Hoyerswerda konzentriert und dort ausgebaut. Derzeit werden drei neue Impfstellen eingerichtet, damit doppelt so viele Impfungen möglich sein sollen als bisher über die vielen kleineren Impfstellen. Die bisherigen Angebote im Lausitz-Center Hoyerswerda, Kornmarkt-Center Bautzen und in weiteren Orten werden ab kommender Woche zunächst nicht weiter betrieben. Eine Wiederaufnahme der Impfungen in kleineren Städten und Gemeinden wird anstrebt, ist aber erst möglich, wenn ausreichend neues Personal dafür rekrutiert werden kann. Hier hofft der Landkreis auf eine schnelle Einlösung der durch den Freistaat versprochenen Kapazitätserweiterungen. Die neuen Impfstellen sind an den Impftagen von 11.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Geimpft wird mit den Impfstoffen von Biontech, Moderna und Johnson & Johnson. Neben Booster-Impfungen sind auch Erst- und Zweitimpfungen möglich. Montag und Donnerstag
Kamenz
Kreisvolkshochschule
Macherstraße 144a
01917 Kamenz Dienstag und Freitag
Hoyerswerda
Vis-a-Vis-Saal
Schloßplatz 2
02977 Hoyerswerda Mittwoch und Donnerstag
Bautzen
Mehrzweckhalle „Am Schützenplatz“
Am Schützenplatz 3
02625 Bautzen Impfwillige bringen ihre Chipkarte, Ausweis oder Pass und, falls vorhanden, den Impfausweis (gelbes oder rotes Impfbuch) mit. Den Aufklärungs- und Anamnesebogen gibt es vor Ort.

3G-Regel gilt auch für Besuch im Landratsamt

Ab sofort gilt die 3G-Regel auch für den Besuch im Landratsamt. Für einen Besuch im Landratsamt muss daher rechtzeitig ein Termin (für unaufschiebbare Fälle) vereinbart, der Genesenen- oder Impfnachweis oder ein Testnachweis einer Teststelle mitgebracht werden. Als Testnachweise sind Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) zulässig. Selbsttests sind nicht ausreichend.

Ausgangssperre für Ungeimpfte im Landkreis Bautzen

Da der Landkreis Bautzen aufgrund seiner Inzidenz entsprechend der Corona-Notverordnung als Corona-Hotspot gewertet wird, gilt im Landkreis für Ungeimpfte eine Ausgangssperre zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. Ausnahmen können in der entsprechenden Bekanntmachung des Landkreises nachgelesen werden.

Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im Landkreis Bautzen

Aufgrund der geltenden Corona-Notverordnung des Freistaates sind die Landkreise verpflichtet, öffentliche Alkoholverbote zu verfügen. Ab sofort ist daher der Konsum von Alkohol im Landkreis Bautzen an bestimmten öffentlich zugänglichen Orten im Landkreis Bautzen untersagt. Dazu zählen Fußgängerzonen, die Bereiche vor gastronomischen Einrichtungen einschließlich Imbiss- und Café-Angeboten, sowie vor Bars, Kneipen und ähnlichen Einrichtungen, öffentliche Plätze, Haltestellen, Bereiche vor Bahnhofsgebäuden und Geschäften inklusive Parkflächen sowie Park- und Grünanlagen.

Coronahilfen des Bundes auch für Weihnachtsmarkthändler

Der Bund hat die bewährten Corona-Wirtschaftshilfen bis ins Jahr 2022 verlängert. Davon profitieren auch sächsische Unternehmen und Soloselbstständige, die von den Maßnahmen der bis 12. Dezember 2021 geltenden Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung betroffen sind – etwa Händler auf Weihnachtsmärkten.


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