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Landkreis Meißen: Schule und Kita ab Montag zu

Im Landkreis Meißen müssen ab dem 22. März die Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen schließen. Das gab Kultusminister Christian Piwarz am Freitag bekannt. Grund sind die hohen Inzidenzzahlen.

Ausgenommen von der Regelung sind die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge. Sie können weiterhin ihre Schulen besuchen. Darauf haben sich Gesundheitsministerin Petra Köpping und Kultusminister Christian Piwarz nach eingehenden Beratungen und Rücksprachen mit dem Landkreis Meißen verständigt. Eine Kita-Notbetreuung soll eingerichtet werden. Grund für die Entscheidung ist eine hohe Inzidenz im Landkreis Meißen, die seit mehreren Tagen über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner liegt. »Die Corona-Schutz-Verordnung gibt uns hier leider keinen Spielraum, um die Schulen die eine Woche vor den Osterferien weiter offen zu lassen«, so Piwarz. »Ich bedauere die Entscheidung und verstehe die Verzweiflung der Eltern und Kinder. Wir müssen hier in Zukunft andere Lösungen finden. Daran arbeiten wir. Ziel muss es sein, dass nach den Osterferien die Öffnung von Schulen und Kitas durch ein weiteres intensives Testregime begleitet werden kann. Damit wäre der Betrieb in den Einrichtungen vergleichsweise sicher und das flächendeckend. Gleichzeitig kann der Inzidenzwert nicht mehr alleinig ausschlaggebend für die Bewertung der Situation sein«, machte der Kultusminister deutlich. Landrat Ralf Hänsel hatte sich eine andere Lösung für die Schulen sowie Kindertagesstätten gewünscht und sich daher im Vorfeld sowohl im Gespräch mit den zuständigen Ministerien als auch auf schriftlichem Wege für ein differenziertes Offenhalten der Einrichtungen stark gemacht. „Vor dem Hintergrund, dass der Inzidenzwert weiter ansteigt, entspricht die Folge der derzeitigen Rechtslage. Allerdings muss das alleinige Fixieren auf Inzidenzwerte dringend überdacht werden.“, wiederholte er eine seit Langem von ihm gegenüber der Staatsregierung vorgetragene Forderung. Nach der aktuellen Fassung des SächsCoronaSchVO können die Schulen und Kindertagesstätten wieder öffnen, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Landkreis Meißen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.


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