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Kinderschuhe vor dem Weißwasseraner Rathaus

Schuhe und Botschaften vor dem Rathaus Weißwasser. Foto. Stadtverwaltung

Schuhe und Botschaften vor dem Rathaus Weißwasser. Foto. Stadtverwaltung

„Warum darf ich nach Mallorca aber nicht nur Schule?“ steht auf einem Zettel, der am Samstag vor dem Rathaus in Weißwasser abgelegt wurde. Aber nicht nur solche Zettel, sondern auch Schuhe fanden ihren Weg vor den Verwaltungssitz. Denn auch in der Glasmacherstadt beteiligt man sich an einer Protestaktion, mit der am Wochenende auf die Situation der Kinder aufmerksam gemacht werden sollte. In Weißwasser stehen die Schuhe und Botschaften jetzt rechts und links vom Rathauseingang am Marktplatz, um den Notausgang nicht zu versperren. Als kleines Zeichen und als Motivation an die Kinder hat die Verwaltung die Schuhe mit Süßigkeiten gefüllt. Weißwasser Oberbürgermeister Torsten Pötzsch hat in einem Statement auf die Aktion reagiert. Darin heißt es: Liebe Kinder und liebe Eltern unserer Stadt, ich kann eure/Ihre aktuellen Sorgen, Nöte und Ängste gut verstehen. Durch die Corona-Pandemie ist nichts mehr, wie es war. Ihr habt als Hilferuf an die Politik Schilder und Blätter mit euren Botschaften beschrieben und an der Rathaustür in Weißwasser abgelegt. Das ist ein stiller Protest. Und er macht auf die Belange von Familien in unserer Stadt aufmerksam. Ich habe veranlasst, dass ihr, liebe Kinder und Jugendliche in euren Schuhen eine kleine Überraschung findet. Auch das ist nur ein kleines Zeichen, verbunden mit der Hoffnung, dass wir diese schlimme Zeit gemeinsam durchstehen - und es möglichst bald wieder besser wird. Die Schuhe sind getrocknet und jetzt an die Seite des Rathauszugangs geräumt, weil direkt vor der Tür auf der Treppe es aus Sicherheitsgründen schwierig ist, da diese Tür ein Notausgang ist und auch gerade als beschränkter Zugang für Formularausgaben genutzt wird, der freigehalten werden soll und muss.Sagt euren Eltern, dass sie die Schuhe vor dem nächsten Regen oder Schnee abholen, damit die Süßigkeiten nicht nass werden. Und an die engagierten Eltern geht noch die Info: Bitte keine falschen Behauptungen oder politische Aktionen mit zivilgesellschaftlichen Engagement vermischen. Das gehört einfach nicht zusammen.
An die Eltern geht aber meine klare Botschaft, dass wir uns gerne über die Thematik der Folgen von Schulschließungen, Notbetreuung oder Schließung in Kitas und die weitreichenden Folgen für die Familien unterhalten können. Auch ich selbst habe zwei kleine Kinder und kann alles hautnah nachvollziehen.
Abschließend: als Stadtverwaltung sind wir nicht befugt, Änderungen bei der Corona-Schutzverordnung und bei den Regelungen der Gesundheitsämter des Landkreises vorzunehmen. Und die Infektionszahlen sowie die sehr ernsten Infektionsverläufe auch bei uns in der Stadt zeigen, dass wir uns, unsere Lieben und auch die Gemeinschaft schützen müssen. Bei diesem Punkt gehe ich keine Kompromisse ein. Es geht eben auch um Leben und Tod. Euer/Ihr Oberbürgermeister Torsten Pötzsch Zwar sind im Landkreis Görlitz Schulen und Kitas momentan geöffnet und werden das nach aktuellem Stand auch bis zu den Ferien bleiben. In anderen Kreisen gab es aber schon Schließungen und auch für den Kreis Görlitz zeichnen sich diese ab, sollte sich an den Vorgaben des Freistaats nichts ändern. Denn wenn der Kreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen eine Inzidenz über 100 hat, dann wird in der Folgewoche wieder geschlossen. Donnerstag kletterte die Inzidenz wieder über 100, morgen könnte Tag fünf also schon erreicht sein (der Samstag zählt auch als Werktag) und da die Inzidenzen seit Donnerstag stetig stiegen, spricht nichts dafür, dass sich das morgen ändert, zumal das RKI heute eine Inzidenz von über 165 angibt. Der Wert müsste also drastisch sinken. Laut Sächsischer Corona-Schutzverordnung müssten bei einem Überschreiten der Hundertermarke an fünf Werktagen Kitas und Schulen in der Folgewoche wieder dichtmachen. Genauer gesagt wäre Kindertagesbetreuung, außer in Einrichtungen der Kindertagespflege, dann nicht mehr im eingeschränkten Regelbetrieb zulässig und Präsenzbeschulung in Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge ebenfalls nicht mehr zulässig.


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