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Kehrt jetzt das normale Leben zurück?

Ab 14. Juni gelten neue Corona-Regeln in Sachsen: In den meisten Schulen dürfte damit die Maskenpflicht entfallen. Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen können wieder Urlauber empfangen. Auch im Freizeitbereich wird vieles wieder möglich. Die 14-Tage-Warteschleife für die U-35er-Inzidenz wurde verkürzt.

Inzidenz unter 100: Hotels und Pensionen dürfen wieder Touristen empfangen. Messen und Tagungen sind auch erlaubt. Ferner dürfen Chöre wieder auftreten. Sportveranstaltungen mit Publikum und der Ausflugsverkehr zu Wasser (Schiffe) und Land (Bus) sind auch drin. Voraussetzung: Hygienekonzept, Kontakterfassung und aktueller Negativ-Test. Beim Training auf dem Sportplatz (bis 30 Personen) entfällt die Testpflicht für Minderjährige. Inzidenz unter 50: Erlaubt sind: Großveranstaltungen mit über 1.000 Besuchern, die Öffnung von Hallen- und Spaßbädern sowie Indoorspielplätzen und Spielhallen. Alles mit Test, Kontakterfassung und Hygienekonzept. Minderjährige sind davon ausgenommen. Inzidenz unter 35: Saunen und Dampfbäder dürfen öffnen, ebenso Bordelle und Diskos. Voraussetzung: Test, Kontaktverfolgung und Hygienekonzept. Selbiges gilt für Großveranstaltungen, Messen im Innenbereich sowie Sport- und Kulturveranstaltungen (u.a. auch Public-Viewing), bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Personenbegrenzung und Testverpflichtung bei der Sportausübung fällt weg. Für öffentliche Veranstaltungen im Freien wird nur noch ein Hygienekonzept benötigt. Bei einer Inzidenz von unter 35 fällt auch die die Maskenpflicht für Schüler und Schulpersonal im Schulgebäude weg. So steht es in einer neuen Verordnung des Kultusministeriums, die ab 14. Juni in Kraft tritt. Mit Ausnahme des Ergebirgskreises dürfte das ab Montag überall in Sachsen der Fall sein. Kultusminister Christian Piwarz empfahl aber, die Maske weiterhin dort zu tragen, wo man sich begegne, wie z.B. auf den Gängen im Schulgebäude. 7 statt 14 Tage In seiner neuen Coronaschutz-Verordnung hat der Freistaat außerdem die Frist für das Inkrafttreten der Maßnahmen bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 verkürzt. Lockerungen sind damit schon nach 5+2 Tagen möglich. Eine Unterscheidung in Werk- sowie Sonn- und Feiertagen wird nicht mehr gemacht. "Die 14-Tage-Vorgabe bei einem Schwellenwert von 35 entfällt damit", sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping am Dienstag.


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