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Geschäfte im Kreis Meißen öffnen

Ab Freitag ist wieder "click & meet" erlaubt.

Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 150 an fünf Werktagen in Folge unterschritten Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt am Mittwoch 91,8 und liegt damit den fünften Werktag in Folge unter dem Wert von 150. Das Landratsamt Meißen hat daher heute eine Notbekanntmachung zu dieser Unterschreitung des Schwellenwertes auf der Website www.kreis-meissen.de  Aktuelles – Bekanntmachungen (Landkreis Meißen - Bekanntmachungen (kreis-meissen.org) veröffentlicht. Die mit dieser Unterschreitung des Schwellenwertes verbundenen erleichternden Maßnahmen gelten ab dem übernächsten Tag – damit ab Freitag, 21. Mai. Ab dann ist die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig (das sogenannte „click & meet“), wenn die Maßgaben des § 28b Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 1 Buchstabe a und c IfSG beachtet werden: 

  • die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche, 
  • die Kundin oder der Kunde muss ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Leistung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegen und 
  • der Betreiber muss die Kontaktdaten der Kunden – mindestens Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie den Zeitraum des Aufenthaltes – erheben.


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