Elternbeiträge für Lockdown-Zeit werden erstattet
Eltern, die ihr Kind aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, sollen dafür keine Elternbeiträge entrichten müssen. Eine komplette Erstattung soll es aber nicht geben. Landtagsabgeordnete Peschel fordert komplette Entlastung der Familien Der AfD-Landtagsabgeordnete Frank Peschel forderte die Erstattung der Hort- und Kitagebühren sowie des Eigenanteils bei der Schülerbeförderung bereits Anfang Januar. »Seit Mitte Dezember 2020 sind Schulen und Kitas (bis auf Notbetreuung) geschlossen. Viele Eltern müssen mit massiven Lohnkürzungen leben und trotzdem all ihre laufenden Kosten weiterhin voll bezahlen. Darunter sind auch viele einkommensschwache Familien und Alleinerziehende, die jetzt schon unter den hohen Gebühren und Kosten leiden«, findet er deutliche Worte in Richtung Landesregierung. Seine Forderung: Der Freistaat solle die Gebühren für die Elternteile komplett übernehmen, solange der Lockdown gilt. In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Sächsischen Finanz- und Kultusministeriums wurde am 8. Januar schließlich bekanntgegeben, dass die Familien entlastet werden. Familien bekommen Geld zurück Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 wird demnach ein Monatsbeitrag pauschal erstattet. Bei einer fortgesetzten Schließung soll die Entlastung der Eltern über Beitragserstattungen fortgesetzt werden, und zwar für jede Woche zu einem Viertel des jeweiligen Monatsbetrages. Diese Befreiung gelte allerdings nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wurde. Die Rückerstattung der Elternbeiträge erfolgt über die jeweiligen Träger der Einrichtungen. Mit dieser Regelung möchte die Landesregierung vielen Familien finanziell entgegenkommen. Die Kosten teilen sich die Kommunen und der Freistaat jeweils hälftig aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches sowie dem Corona-Bewältigungsfonds. Vorgezogene Winterferien für die Schüler Beschlossen wurde ebenfalls, dass wegen anhaltend hoher Infektionszahlen die Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis zum 7. Februar geschlossen bleiben. Die Schülerinnen und Schüler setzen so lange bis Ende Januar die häusliche Lernzeit fort und haben in der ersten Februarwoche ein vorgezogene Woche Winterferien. Ausnahmen bestehen für Abschlussklassen. Diese können unter besonderen Hygienemaßnahmen den Unterricht am 18. Januar wiederaufnehmen, damit ihnen, laut Ministerpräsident Michael Kretschmer, ein guter Abschluss ermöglicht wird. Die Entscheidung wurde von Elternvertetern mitgetragen.
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