Dienstbetrieb im Fachgerichtszentrum Dresden
Ab Montag, den 23. März 2020 ist der Zutritt der Öffentlichkeit zum Gerichtsgebäude des Fachgerichtszentrums Dresden und der Au-ßenstelle des Sozialgerichts Dresden auf wenige Ausnahmen be-schränkt. Der für die Rechtschutzgewährung unverzichtbare Betrieb des Sozialgerichts, des Verwaltungsgerichts und des Arbeitsgerichts, insbesondere in Eilsachen, wird jederzeit gewährleistet.
Gerichtsverhandlungen werden ab 23. März 2020 bis auf weiteres, mindestens bis 17. April 2020 nur noch in dringenden, unaufschiebbaren Fällen stattfinden. Verfahrensbeteiligte, die zu Verhandlungen in diesem Zeitraum geladen wurden und bisher noch keine Abladung erhalten haben, werden gebeten, sich telefonisch zu informieren, ob die Verhandlung stattfindet.
Der Zugang zur Rechtsantragstelle wird weiterhin gewährleistet. Rechtssuchende werden gebeten, sich vorab telefonisch anzumelden (Sozialgericht Dresden: 0351/ 4465299).
Die Bibliothek und die Kantine des Fachgerichtszentrums Dresden bleiben für externe Besucher geschlossen.
Akteneinsicht in den Räumen des Gerichts wird zunächst bis zum 17. April 2020 nur noch in dringenden, unaufschiebbaren Fällen nach telefonischer Absprache ermöglicht.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass zu Hause selbst gefertigte Klageschriften und Schriftsätze beim Sozialgericht Dresden persönlich abgegeben werden. Hierfür ist der (Nacht-) Briefkasten am Gerichtseingang zu nutzen. Um die Maßnahmen gegen die Ausbreitungdes Virus nicht zu gefährden, werden die Bürgerinnen und Bürger aber gebeten, in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen, ob sie persönlich kommen müssen oder ob nicht eine postalische Versendung aus-reicht. Schriftsätze, die per Email eingereicht werden, entfalten keine rechtliche Wirkung.
Der Präsident des Sozialgerichts Dr. Holger Schindler bittet um Verständnis für diese Maßnahmen, die dazu beitragen sollen eine weitere Ausbreitung der Infektionen zu verhindern.
pm/Sozialgericht Dresden
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