Das war’s mit kostenlosen Schnelltests
Warum werden kostenlose Bürgertests abgeschafft? Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums konnte bislang allen Menschen in Deutschland ein Impfangebot unterbreitet werden. Damit sei die Übernahme der Kosten für die Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler hinfällig, heißt es. Laut der entsprechenden Coronavirus-Testverordnung gibt es aber auch Personen, die sich weiterhin kostenlos testen lassen können. Wer darf sich weiterhin kostenlos testen lassen? Menschen, für die keine Möglichkeit besteht, einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben auch weiterhin die Möglichkeit gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. ärztliches Attest), sich mindestens einmal wöchentlich kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen. Dazu gehören:
- Kinder unter 12 Jahren bzw. Kinder, die in den letzten drei Monaten vor dem Test zwölf Jahre alt geworden sind
- Für Minderjährige gilt allgemein noch bis 31. Dezember 2021 eine Übergangsfrist, d.h. sie dürfen sich bis dahin auch kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt für Schwangere und Studenten aus dem Ausland, die mit einem in Deutschland nicht anerkannten Impfstoff geimpft wurden
- Personen, die aufgrund medizinischer Gründe nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können (z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel).
- Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne waren, können sich kostenlos testen lassen, sofern der Test zur Beendigung der Quarantäne notwendig ist
- Teilnehmer von Corona-Impfstoff-Studien
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