André Schramm

Das war’s mit kostenlosen Schnelltests

Ab 11. Oktober sind kostenlose Schnelltests Geschichte. Wer sich dann testen lässt, muss die Kosten in der Regel selber tragen. Doch wie hoch sind diese? Welche Ausnahmen gibt es? Und sind kostenlose Tests überhaupt noch gefragt?
Blick in ein Testzentrum: Die kostenlosen Bürgertests auf das Coronavirus gibt es ab Montag nicht mehr. Foto: Schramm/Archiv

Blick in ein Testzentrum: Die kostenlosen Bürgertests auf das Coronavirus gibt es ab Montag nicht mehr. Foto: Schramm/Archiv

Warum werden kostenlose Bürgertests abgeschafft? Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums konnte bislang allen Menschen in Deutschland ein Impfangebot unterbreitet werden. Damit sei die Übernahme der Kosten für die Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler hinfällig, heißt es. Laut der entsprechenden Coronavirus-Testverordnung gibt es aber auch Personen, die sich weiterhin kostenlos testen lassen können.  Wer darf sich weiterhin kostenlos testen lassen? Menschen, für die keine Möglichkeit besteht, einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben auch weiterhin die Möglichkeit gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. ärztliches Attest), sich mindestens einmal wöchentlich kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen. Dazu gehören:

  • Kinder unter 12 Jahren bzw. Kinder, die in den letzten drei Monaten vor dem Test zwölf Jahre alt geworden sind
  • Für Minderjährige gilt allgemein noch bis 31. Dezember 2021 eine Übergangsfrist, d.h. sie dürfen sich bis dahin auch kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt für Schwangere und Studenten aus dem Ausland, die mit einem in Deutschland nicht anerkannten Impfstoff geimpft wurden
  • Personen, die aufgrund medizinischer Gründe nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können (z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel).
  • Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne waren, können sich kostenlos testen lassen, sofern der Test zur Beendigung der Quarantäne notwendig ist
  • Teilnehmer von Corona-Impfstoff-Studien
Was kosten die Schnelltests künftig? Bislang zahlte der Bund 11,50 Euro an Testzentren und Apotheken pro Bürgertest. Es ist davon auszugehen, dass die Schnelltest tendenziell teurer werden, da sich wahrscheinlich weniger Menschen testen lassen, wenn sie die Kosten selber tragen müssen. Auf der anderen Seite müssen trotzdem Personal und Räumlichkeiten dafür vorgehalten werden. Unsere Recherche in und um Dresden hat ergeben, dass der Preis pro PoC-Schnelltest voraussichtlich zwischen 15 und 25 Euro liegen wird. Dieser Test gilt dann für 24 Stunden. Manche Veranstalter und Einrichtungen verlangen aber auch tagaktuelle Tests. Sind kostenlose Tests überhaupt noch gefragt? Die Zahlen sind in den letzten Monaten stark gesunken. So teilte der Johanniter Regionalverband Dresden auf Nachfrage mit, dass das Testvolumen in der Woche ungefähr nur noch ein Drittel von dem beträgt, was in Hochzeiten getestet wurde. Am Wochenende sei der Andrang aber höher (etwa die Hälfte gegenüber früher), weil viele Personen den Test für 3G benötigten, hieß es. Mein Selbsttest ist positiv. Was nun? Fällt der Selbsttest zu Hause positiv aus, sollte der Hausarzt kontaktiert oder die 116 117 gewählt werden, um einen PCR-Test machen zu lassen. Die Kosten für den PCR-Test werden weiterhin vom Bund übernommen. Was ist mit den Beschäftigten / Besuchern in medizinischen Einrichtungen? In Krankenhäusern gilt die 3G-Regel. Das heißt, dass nichtgeimpfte und nichtgenese Besucher einen Test brauchen. So werden beispielsweise in den Elblandkliniken (Meißen, Riesa, Radebeul) ab dem 11. Oktober zwar keine "Bürgertestungen gemäß § 4a TestV" angeboten, die Tests für Besucher sind dort aber weiterhin kostenfrei. Auch das Personal wird in den Elblandkliniken zwei Mal pro Woche unabhängig vom Status getestet - ebenfalls kostenfrei. Begleitpersonen von Schwangeren müssen in der Regel einen Schnelltest vor Ort machen (kostenlos). Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch über die Modalitäten (ggf. Terminvereinbarung, Testmöglichkeiten vor Ort, zeitliche Begrenzung des Besuchs usw.) in dem jeweiligen Krankenhaus zu informieren.


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