Aktuelles zur Corona-Lage im Landkreis Görlitz
Aktuell (3. Mai 2021) wurden im Landkreis Görlitz sechs neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber dem Vortag ermittelt. Die neuen Fälle beziehen sich ausschließlich auf Erwachsene und sind verteilt auf die verschiedenen Kommunen. Eine Übersicht ist unter http://coronavirus.landkreis.gr/ einsehbar.
Im Landkreis Görlitz sind bislang 925 Fälle der britischen Mutation (B.1.1.7) von SARS-CoV-2 nachgewiesen worden. Aktuell sind davon noch 180 aktiv und stehen unter Quarantäne.
Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 229,89 je 100.000 Einwohner. Unterschiede zu den RKI-Zahlen ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung.
Derzeit befinden sich 130 Menschen in medizinischer Behandlung in Kliniken des Landkreises Görlitz, 22 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 19.075 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 868 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.
Acht weitere Personen sind im Zeitraum vom 31. März bis 27. April 2021 in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion verstorben. Es handelt sich um zwei Frauen und sechs Männer im Alter von 62 bis 89 Jahren. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle im Landkreis Görlitz auf 1.076.
Neue Regelungen Grenzübertritt Tschechien
Seit dem 2. Mai 2021 gilt Tschechien nicht länger als Hochinzidenzgebiet, sondern wird durch das Robert-Koch-Institut (RKI) wieder als Risikogebiet eingestuft. Daraus ergeben sich folgende Änderungen in der Test- und Anmeldepflicht beim Grenzübertritt:- Wegfall der Anmeldepflicht mittels digitaler Einreiseanmeldung (DEA) für Personen, die grenzüberschreitend Waren und Personen transportieren, ebenso keine Testpflicht gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 CoronaEinreiseVo
- Aufenthalt unter 72 Stunden: Befreiung von der Testpflicht bei Besuch von Verwandten, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen, für Polizeivollzugsbeamte oder bevorrechtigten Personen; Einreiseanmeldung trotzdem erforderlich
- Testpflicht für Pendler nur noch einmal statt dreimal wöchentlich; einmal wöchentliche Anmeldepflicht laut § 2 Abs. 1a CoronaEinreiseVo
- keine Änderung der Quarantäneregelungen, d.h. Reisen ohne anschließende verpflichtende häusliche Absonderung sind weiterhin nur aus triftigen Gründen möglich
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