André Schramm

2G-Modell: Verstöße werden richtig teuer

Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung ist in Sachsen nun das 2G-Optionsmodell möglich. Wer davon Gebrauch macht, sollte sich penibel an die Regeln halten. Andernfalls kann es teuer werden.
Der Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung wurde aktualisiert. Vergehen im Zusammenhang mit dem 2G-Modell können teuer werden. Foto: pixabay

Der Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung wurde aktualisiert. Vergehen im Zusammenhang mit dem 2G-Modell können teuer werden. Foto: pixabay

Am 23. September trat in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung in Kraft, und mit ihr ein neuer Bußgeld-Katalog. Neu darin sind vor allem Vergehen, die im Zusammenhang mit dem 2G-Optionsmodell stehen. Die neuen Bußgeld-Regelsätze richten sich dabei nicht nur an Veranstalter, Gastronomen und alle anderen, die das 2G-Modell einführen, sondern auch an Gäste, die sich nicht an die Regeln halten. Heißt: Wer sich beispielsweise in eine Veranstaltung für Geimpfte oder Genese schummelt und den entsprechenden Nachweis nicht liefern kann, muss 250 Euro berappen.  Noch deutlicher fallen die Strafen auf der anderen Seite aus. Bekommt jemand unberechtigt Zutritt zu einer 2G-Veranstaltung, ist der Veranstalter/Verantwortliche dran. Hier sieht der entsprechende Regelsatz eine Strafe von 3.000 Euro vor. 1.500 Euro werden fällig, wenn nach dem 2G-Modell verfahren wird, es aber zu spät oder gar nicht angemeldet worden ist. Außerdem kann die Behörde dem Veranstalter bei Verstößen zeitweise oder dauerhaft 2G-Verbot erteilen.


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