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Carola Pönisch

Stadtrat beschließt Impftaxi für alle Ü80

Der Dresdner Stadtrat hat am 4. März einstimmig eine Vorlage zu den Impftaxis in Dresden beschlossen, die am 5. März in Kraft tritt.
Konkret sieht der Stadtrats-Beschluss vor, dass Personen, die

  • das 80. Lebensjahr vollendet haben
  • in Dresden gemeldet sind,
  • einen Impftermin am Dresdner Impfzentrum haben und
  • eine Einwilligungserklärung gemäß Art. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) abgeben, ein sogenanntes Impftaxi nutzen können.
Wie geht die Bestellung? Dies geht telefonisch unter 0351/211211 bei der Taxigenossenschaft Dresden von Montag bis Sonntag von 8 bis 16 Uhr. Zur Buchung muss die Impftermin-Bestätigung vorliegen. Diese stellt das Deutsche Rote Kreuz per Post zu oder sie wird bei der Online-Terminvergabe mit ausgedruckt.  Sind Begleitpersonen erlaubt? Ja, ein Hausstand (ein Ehepaar oder eine einzelne Person) plus eine Begleitperson können gemeinsam pro Fahrzeug und Strecke befördert werden. Es gilt Maskenpflicht im Taxi. Was kostet das Impftaxi? Pro Strecke ist  ein Eigenanteil von zehn Euro zu zahlen, unabhängig von der Zahl der Fahrgäste im Impftaxi. Konkret heißt das, bei zwei Impfterminen mit Hin- und Rückfahrt fallen insgesamt 40 Euro Eigenanteil pro Hausstand (inkl. Begleitperson) an. Den verbleibenden Anteil der Gesamtfahrkosten trägt die Stadt. Würde jedoch eine einfache Fahrstrecke unter zehn Euro kosten, trägt der Fahrgast diese Kosten selbst. Alles, was über zehn Euro einfache Fahrstrecke (Hin- oder Rückfahrt) kostet, übernimmt die Landeshauptstadt. Ausnahme:  Inhaber eines Dresden Passes  müssen nichts bezahlen. Was muss beim Impftaxi bestellen bereitgehalten werden? Der Fahrgast wird bei der telefonischen Buchung über die Voraussetzungen und Teilnahmebedingungen (Einwilligung zur Datenerhebung, -speicherung und -nutzung) aufgeklärt. Ist der Fahrgast damit nicht einverstanden, kann das Angebot „Impftaxi“ der Landeshauptstadt Dresden nicht in Anspruch genommen werden. Als weitere Voraussetzung, um die Fahrt tatsächlich antreten zu können, sind der Personalausweis und die Krankenversichertenkarte mitzuführen, um die Impfung im Impfzentrum vornehmen lassen zu können – andernfalls ist keine Impfung möglich. Hintergrund
Bislang gibt es bundesweit keine einheitliche Regelung zur Übernahme von Fahrtkosten oder zur Bereitstellung von Fahrdiensten zum Impfzentrum. Der Freistaat Sachsen hat ebenfalls keine Regelungen diesbezüglich erlassen. Insbesondere für alte Menschen, die höchste Impfpriorität im Impfzentrum haben, kann der Weg zum Impfzentrum eine Hürde darstellen. Für Personen mit Pflegegrad und/oder Schwerbehinderung besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Fahrtkosten auf Basis der Krankentransport-Richtlinie des G-BA (Krankentransportschein, §60 SGB V Fahrkosten) erstattet zu bekommen. Dafür ist aber eine Verordnung durch den Hausarzt einzuholen.


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