

Die Stadt Meißen setzt die Regelungen »Fußgängerzone« an der Burgstraße und Elbstraße vorübergehend und zeitbefristet außer Kraft. Die Erklärung aus dem Rathaus ist dabei recht klar: Derzeit gibt es viel weniger Touristen, Fußgänger und Passanten, die durch die Innenstadt schlendern ebenfalls besteht ein Verbot für touristische Reisen und die Gaststätten, Bars, Restaurants und Pensionen müssen geschlossen bleiben. Mit der Freigabe für den Autoverkehr als Verkehrsberuhigter Bereich (die Poller bleiben versenkt, die Schilder sind durchgestrichen) soll den Händlern die Lieferung in Schrittgeschwindigkeit erleichtert werden. Im Frühjahr, wenn hoffentlich auch die Außenbewirtschaftung vieler Gaststätten wieder geöffnet wird, sollen die Fußgängerzonen wieder aktiviert werden. Eine weitere Änderung: Außerdem sei es so nicht nötig, in der Meißner Altstadt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wie es die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung derzeit für Fußgängerzonen vorsieht.