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Nächstes Jahr

Die Kurzarbeit ist noch nicht das Ende vom Lied... Für alle, die in diesem Jahr die Lohnerssatzleistung von der Agentur für Arbeit erhalten haben, bekommt die Sache im nächsten Jahr noch mal einen bitteren Nachgeschmack. Zum Ersten muss dann zwingend jeder Kurzarbeiter eine Lohnsteuererklärung erstellen und zum Zweiten unterliegt das Kurzarbeitergeld (obwohl es steuerfrei ist) dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Einkommensteuergesetz) und erhöht den Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen. Auch der angekündigte Kinderbonus von 300 Euro pro Kind soll versteuert werden und würde dann sicher spätestens auch über die Steuerabrechnung 2021 gemindert. Deshalb finde ich es von Firmen, die die Kurzarbeit nicht zwingend benötigt hätten ihren Mitarbeitern gegenüber nicht fair, sie nächstes Jahr in die Steuerschuld zu schicken... 
Ihre Verena Farrar


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