Tony Keil/asl

Lustbarkeit

Bei den ständig neu erscheinenden Allgemeinverfügungen kann man schnell den Überblick verlieren. Blumige Formulierungen wie »Tanzlustbarkeiten« helfen da auch nicht. Die sind aktuell in geschlossenen Räumen verboten. Steht so in der Sächsischen Corona-Schutzverordnung. Hat da jemand seinen inneren Goethe entdeckt? Oder ist das im Amtsdeutsch noch ein gebräuchlicher Begriff? In einigen Gewerbeordnungen steht er wohl noch, sagt ein kurzer Blick auf Google. Zur besseren Verständlichkeit der sowieso nicht übermäßig einfach geschriebenen Verordnungen trägt er jedenfalls nicht bei.
Ihr Tony Keil


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