Seitenlogo
hg

Erschreckend

Ich wünsche mir zu Weihnachten, dass dem Nikolaus und Weihnachtsmann der Zugang zum Internet restriktiv verwehrt wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass sie uns auch zukünftig Geschenke bringen. Wieso? Da debattieren doch tatsächlich ehrenwerte Juristen, welcher Vergehen sich die Geschenkebringer in Ausübung ihrer Tätigkeiten schuldig machen. Da wird beispielsweise der Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB aufgeführt, der § 224 I Nr. 2 Gefährliche Körperverletzung durch Benutzung der Rute oder § 303 StGB (Sachbeschädigung), falls der Nikolaus die Stiefel mit Schokolade beschmiert. Also als Nikolaus wüsste ich, was ich mit den Stiefeln dieser Juristen anstellen würde...     
Ihr Henry Gbureck
redaktion@wochenkurier.info


Meistgelesen