

Wer derzeit einen Ausflug machen möchte, muss nicht nur an die üblichen Papiere und Mittel der persönlichen Grundversorgung denken, sondern kann sich mit einem ganzen Aktenordner voller Bestätigungen und Vorschriften auf den Weg machen. Da in den Nachbarlandkreisen und -bundesländern, die oft nur wenige Kilometer entfernt liegen, teilweise völlig andere Vorschriften zu Versammlungsrecht, den Öffnungs- und Ausgangsbestimmungen, den touristischen Ausflügen, der Maskenpflicht oder einzelner Freizeitaktivitäten gelten. Viel Spaß beim Durchackern und Schleppen.
Und noch ein ganz neues Ärgernis muss jetzt bewältigt werden: Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich habe schon die eine oder andere Einwegmaske völlig zerfusselt aus der Waschmaschine gezogen...
Ihre Verena Farrar