How to - Schutz für Azubis in Krisenzeiten
Denn durch die Pandemie und die Einschränkungen des Ausbildungsverlaufs wurde klar, welche Rechte Azubis haben, wenn das Unternehmen wackelt, wenn Kurzarbeit eingeführt wird und Lerninhalte ausfallen oder Prüftermine verschoben werden müssen. Denn am Ende deiner Ausbildung willst du schließlich einen qualifizierten Abschluss in der Tasche haben. Schule fällt aus Die Vorgesetzten haben zudem mit dem Managen der Krise oft andere Sorgen, als sich um Azubis zu kümmern. Berufsschulen haben geschlossen und auch die überbetrieblichen Ausbildungszentren im Handwerk sind wegen der Ansteckungsgefahr bis auf Weiteres dicht. Grundsätzlich gilt: Wird deine Berufsschule vorübergehend geschlossen, musst du in deinem Ausbildungsbetrieb erscheinen. Es kann auch sein, dass deine Berufsschule dir Aufgaben für die Zeit gibt, in der sie zu hat. Für diese Aufgaben sollte dir dein Betrieb Zeit einräumen. Ob du deine Aufgaben von zu Hause oder im Betrieb erledigst, entscheidet dein Ausbildungsunternehmen. Betrieb geschlossen Sollte dein Ausbildungsbetrieb dich nach Hause schicken, handelt es sich um Fehlzeiten, die für die Zulassung zur Abschlussprüfung grundsätzlich relevant sind. Dabei ist es für die Prüfer, also IHK oder Handelskammer, zunächst einmal gleichgültig, wer für diese Fehlzeiten verantwortlich ist – du oder dein Arbeitgeber. Im Rahmen der Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt eine Bewertung der zuständigen IHK, ob es sich um eine Fehlzeit von bis zu zehn Prozent der vertraglichen Ausbildungszeit handelt. Ist dies der Fall, dann ist in der Regel eine Gefährdung des Ausbildungsziels nicht anzunehmen. Bei Fehlzeiten über zehn Prozent können diese trotzdem ignoriert werden, falls sie den Ausbildungserfolg nicht gefährden, weil der Auszubildende trotz der vielen Fehltage den für die Erreichung des Ausbildungsziels erforderlichen Leistungsstand hat. Solltest du dich dem Ausbildungsende nähern und die Prüfungen stehen, wie etwa jetzt in der Corona-Krise, auf der Kippe und können möglicherweise nicht fristgerecht abgelegt werden, können Azubis bei der IHK oder Handwerkskammer eine Verlängerung beantragen. Hier gilt: in Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungsdauer verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Kurzarbeit Nicht nur wegen einer Pandemie kann ein Ausbildungsunternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage kommen. Als Azubi bist du geschützt. In der Regel bist du nicht von Kurzarbeit betroffen. Dein Ausbildungsbetrieb muss die Ausbildung weiter ermöglichen und deinen Ausbildungsplan umstellen oder dich in einer anderen Abteilung unterbringen. Beim Coronavirus haben viele Betriebe aber kaum eine andere Möglichkeit. In so einem Fall ist Kurzarbeit auch eine Option für Azubis. Aber keine Sorge: Bei Anordnung wirst du mindestens sechs Wochen voll bezahlt. Je nach Vertragsart kann der Zeitraum auch länger ausfallen. Nach den sechs Wochen wird dann dein Kurzarbeitergeld über die verantwortliche Agentur für Arbeit beansprucht.
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