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Mach die Gesundheit zum Beruf

Foto: pixabay

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Im Sommer 2020 wurde auf den Straßen der ganzen Welt Beifall geklatscht, um die Leistung der Krankenpfleger, aber auch des übrigen medizinischen Personals zu würdigen. Eine lang überfällige Danksagung, die aber nichts an der Tatsache änderte, dass gerade Arbeitnehmer in Pflegeberufen nach wie vor (zu) schlecht bezahlt werden. Die sprichwörtliche Kehrseite der Medaille ist allerdings, dass vom Pflege-Azubi bis zum Chefarzt einer Klinik jeder Gesundheitsberuf ein hohes Maß an persönlicher Bestätigung mit sich bringt. Anderen Menschen in einer Notlage helfen zu können, ist Motivation und Belohnung zugleich. Hinzu kommt: Im Gesundheitswesen lassen sich die unterschiedlichsten Aufgaben erfüllen und es findet sich für praktisch jede Persönlichkeit das passende Berufsfeld. Zu den Heilberufen, die durch den Gesetzgeber geregelt sind, zählen diejenigen Berufe, deren Tätigkeit die Heilung von Krankheiten und die medizinisch-helfende Behandlung und Betreuung von Patienten erfasst. Altenpfleger/in, Apotheker/in, Arzt/Ärztin, Diätassistent/in, Ergotherapeut/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Hebamme/Entbindungspfleger, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, Logopäde/Logopädin, Masseur/in und medizinischer Bademeister/in, medizinisch-technischer Assistent/in (MTA), Notfallsanitäter/in, Orthoptist/in, Pflegefachfrau/Pflegefachmann, pharmazeutisch-technische/r Assistent/in (PTA), Physiotherapeut/in, Podologe/Podologin, Psychologische/r Psychotherapeut/in, Zahnarzt/Zahnärztin gehören zu diesen Berufen. Allen Heilberufen gemeinsam ist, dass das Führen der Berufsbezeichnung geschützt wird. Das heißt, dass die Berufsbezeichnung nur mit einer Approbation oder Berufserlaubnis geführt werden darf und ein Verstoß als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet wird.


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