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Betriebe mit staatlicher Beteiligung werden enteignet

Vor 45 Jahren - Teil 2/2
Stand Cottbuser Textilfirmen Ende der Fünfziger Jahre auf der Leipziger Messe, Foto: Familie Stoffel.

Stand Cottbuser Textilfirmen Ende der Fünfziger Jahre auf der Leipziger Messe, Foto: Familie Stoffel.

Nach dem Erich Honecker im Mai 1971 Walter Ulbricht als Parteichef abgelöst hatte, wurde die Existenz privater Betriebe in der DDR grundsätzlich in Frage gestellt. Diese kleinen Firmen leisteten bis dahin einen gewichtigen Beitrag zur Befriedigung der Bedürfnisse der Menschen und für den Export. In Cottbus gab es 24 Betriebe mit staatlicher Beteiligung, 18 reine Privatbetriebe und sechs industriell produzierende Genossenschaften des Handwerks. 
Nach Honeckers Anweisung ging dann 1972 alles sehr schnell. Der Ministerrat fasste Anfang Februar den „Beschluss zu den Maßnahmen über die schrittweise Durchführung des Beschlusses der 4. Tagung des ZK der SED hinsichtlich der Betriebe mit staatlicher Beteiligung, der privaten Industrie- und Baubetriebe sowie Produktionsgenossenschaften des Handwerks“. Darin war festgelegt: „Die Betriebe mit staatlicher Beteiligung sind durch Kauf bzw. Auszahlung des privaten Anteils in Volkseigentum zu übernehmen. … Tätige Gesellschafter, die politisch zuverlässige Bürger und qualifizierte Fachleute sind, können als Leiter bzw. in leitenden Funktionen verantwortliche Aufgaben im volkseigenen Betrieb erhalten. … Der an die privaten Gesellschafter ausgezahlte Kapitalanteil wird auf einem Sparkonto angelegt. Über die daraus jährlich verfügbare Summe trifft in jedem einzelnen Falle die zentrale Arbeitsgruppe die erforderliche Entscheidung. … Grundlage für die Auszahlung sind die Vermögenswerte in der Schlussbilanz des Betriebes mit staatlicher Beteiligung.“ 
In einigen Quellen ist vermerkt, dass es sich bei diesem Dokument um eine „geheime Verschlusssache“ handelte. Das ist wohl falsch. Die entsprechenden Papiere enthalten darauf keine Hinweise. Richtig ist aber, dass dieser Prozess der Enteignung sehr still, ohne Öffentlichkeitsarbeit, vor sich ging. Während von Februar bis April in den Amtsstuben eine Arbeitsgruppensitzung die andere jagte und mit den Besitzern der Betriebe hektische Aussprachen erfolgten, findet sich in der Lausitzer Rundschau nur ein größerer Beitrag, der dem Thema gewidmet war und aus dem keineswegs hervorging, dass es sich um eine republikweite Kampagne handelt. Die Zeitung berichtete am 3. April unter der Überschrift „VEB Volltuchfabrik und VEB Ingenieurtiefbau gegründet“: „Die Gründung des VEB Volltuchfabrik entspricht den gesellschaftlichen Bedingungen unserer DDR. Damit festigen wir die sozialistischen Produktionsverhältnisse und schaffen weitere Voraussetzungen, um das große sozialistische Programm des VIII. Parteitages zu verwirklichen.“ Der VEB Volltuchfabrik war vorher die traditionsreiche Firma Hasselbach & Westerkamp und der VEB Ingenieurtiefbau war die W. Schupp KG. Aus der erfolgreichen Exportfirma Wilh. Stoffel KG wurde der VEB Tuchweberei. Nach knapp zwei Monaten meldete die Arbeitsgruppe beim Rat des Bezirkes folgende Ergebnisse an die SED-Führung: „Bis zum 5. 4. 1972 lagen von den einbezogenen 218 BSB (Betriebe mit staatlicher Beteiligung) 196, von 40 privaten Industrie- und Baubetrieben 11 und von 26 industriell produzierenden PGH 14 Bereitschaftserklärungen vor.“
Wie freiwillig die Verstaatlichung vor sich ging, zeigt ein Protokollvermerk der Arbeitsgruppe: „Gen. A. hat in einer persönlichen Aussprache … einen letzten Termin zur Abgabe der Bereitschaftserklärung gestellt. Da die Bereitschaftserklärung nicht eingegangen ist, wird durch den Rat des Kreises der Gewerbeentzug ausgesprochen.“
Die Enteignung war nicht entschädigungslos. Die Unternehmer sollten ihren Kapitalanteil ausgezahlt erhalten. Die Grundlage für deren Berechnung waren die Vermögenswerte in der Schlussbilanz des Betriebes. In der Praxis waren es allerdings geringe Summen, die dann auch nur in jährlichen Raten verfügbar waren. Bei der W. Stoffel KG betrugen die Vermögenswerte in der Schlussbilanz in damaliger Währung eine dreiviertel Million Mark. Der Familie wurden davon ein Zehntel erstattet. An die ehemaligen Besitzer ging überdies ein Schreiben, „... in dem noch einmal mitzuteilen (ist), dass die Guthaben der privaten Gesellschafter auf einem Sperrkonto eingezahlt werden, zinslos sind, aber der Einkommens- und Vermögenssteuer unterliegen.“
Schon Mitte Mai 1972, vor 45 Jahren, war der Enteignungsprozess im Bezirk und in Cottbus abgeschlossen. Offiziell hieß es: „Der mit den Beschlüssen der 3. Parteikonferenz der SED 1956 eingeleitete Prozess, private Industriebetriebe auf dem Wege der staatlichen Beteiligung und der Kooperation mit volkseigenen Betrieben schrittweise in die sozialistische Umgestaltung einzubeziehen, kommt zum Abschluss.“
Die fast 50 neuen volkseigenen Betriebe in Cottbus, von dem VEB Appretur bis zum VEB Wollstoffe, wurden später in größere Kombinate eingegliedert oder existierten bis zur Wende. Nach der Rückübertragung an die früheren Besitzer sind einige davon wieder erfolgreich am Markt. Die Textilindustrie ist allerdings, trotz einiger Wiederbelebungsversuche, aus der Stadt verschwunden.


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