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Rechte und Pflichten

Der Beginn der Ausbildung ist der Start von deutlich mehr Eigenverantwortung. Die Rechte und Pflichten von Azubis sind im Berufsbildungsgesetz - kurz BBiG - klar geregelt.
Foto: Mimi Thian

Foto: Mimi Thian

Zunächst einmal gilt für Azubis die Sorgfaltspflicht. Sie umschreibt deine Verantwortung alle dir übertragenen Aufgaben sorgfältig und nach bestem Gewissen auszuführen. Dazu zählt auch der Ausbildungsnachweis, der ordnungsgemäß zu führen ist. Als Auszubildender musst du Weisungen Folge leisten. Ebenso ist die Betriebsordnung einzuhalten. Schreibt der Arbeitgeber etwa ein Rauchverbot vor oder weist dich an, Schutzkleidung bei der Arbeit zu tragen, gilt es, diese Regeln ohne Widerspruch zu befolgen.

Was geht – was nicht?

Und auch der Besuch der Berufsschule ist Pflicht – was eigentlich logisch ist, denn das Unternehmen, das dich ausbildet, will neue und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen. Auf der anderen Seite stehen dir entsprechende Leistungen des Ausbildungsbetriebs zu. Zunächst einmal gehört dazu eine angemessene Vergütung. Die richtet sich oft nach den Tarifverträgen, kann aber auch frei ausgehandelt werden. Auch Ausbildungsmittel muss dir der Betrieb zur Verfügung stellen und dich für Ausbildungsmaßnahmen und die Berufsschule freistellen. Zudem darfst du nur für Ausbildungsziele arbeiten. Das Brötchenholen für den Chef kannst du zwar aus Kollegialität anbieten, wenn du sowieso in der Pause zum Bäcker gehst – aber er darf dich nicht schicken. Und nicht zuletzt hast du am Ende Anspruch auf ein Zeugnis.


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