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Allgemeinverfügung für Landwirtschaftsbetriebe

Foto: pixabay

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Um die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Infrastruktur zu gewärleisten, wurde am 27. November eine neue Allgemeinverfügung für alle Personen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlassen, die in landwirtschaftlichen Betrieben tätig sind und sich derzeit in häuslicher Absonderung oder Quarantäne befinden. Diese Personen können die Quarantäne vorübergehend verlassen, wenn dies zur Betreuung und Versorgung der im landwirtschaftlichen Betrieb gehaltenen Tiere oder zur Bestellung der Felder zwingend erforderlich ist. Dabei ist der Kontakt zu Dritten nach Möglichkeit zu vermeiden und (sofern die Tätigkeit nicht allein ausgeführt wird) ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, dürfen die Absonderung nur unter Verwendung einer FFP2-Maske verlassen. Beim Auftreten von Krankheitssymptomen ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen und das Gesundheitsamt (Tel. 03501/5151190 oder symptome@landratsamt-pirna.de) zu informieren. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 31. Januar 2021.


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