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Hotels dürfen ab 10. Juni öffnen

Weil die Inzidenzzahlen sinken, dürfen die Hotels im Landkreis ab 10. Juni öffnen. Außerdem sind dann Sportveranstaltungen mit Pulikum wieder erlaubt. Die Testpflicht bleibt in den meisten Bereichen jedoch bestehen.
Ab 10. Juni dürfen die Hotels im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge wieder öffnen. Foto: pixabay

Ab 10. Juni dürfen die Hotels im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge wieder öffnen. Foto: pixabay

Am 8. Juni wurde im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten. Damit kommt es ab 10. Juni zu folgenden Lockerungen: ·  Schulen und Kitas können wieder in den Regelbetrieb zurückkehren. Damit kann wieder Präsenzunterricht für alle Schüler und ohne Teilung der Klassen stattfinden. Auch in Kindertageseinrichtungen ist wieder ein Regelbetrieb entsprechend der pädagogischen Konzepte möglich. ·  Private Zusammenkünfte mit bis zu 10 Personen (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs bleiben unberücksichtigt) sind wieder zulässig. ·  Die Gastronomie kann auch im Innenbereich öffnen (mit Kontakterfassung; tagesaktueller Negativtest wenn mehr als ein Hausstand an einem Tisch sitzt). ·  Hotels und Herbergen dürfen wieder öffnen (mit Kontakterfassung, tagesaktueller Negativtest zu Beginn des Aufenthalts). ·  An Eheschließungen und Beerdigungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen (bei Teilnahme von mehr als 10 Personen bedarf es eines tagesaktuellen Negativtests). · Kontaktsport ist auf Innensportanlagen (z. B. Turnhallen) für Gruppen von bis zu 30 Personen wieder möglich (mit Kontakterfassung und tagesaktuellem Negativtest). Anleitungspersonen müssen ebenso einen tagaktuellen Negativtest vorweisen. ·  Sportveranstaltungen mit Publikum sind wieder möglich (mit Kontakterfassung und tagesaktuellem Negativtest und Hygienekonzept für die Veranstaltung).


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