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Die Meister kommen zurück...

Der Bundesrat empfiehlt nach 15 Jahren zur Meisterpflicht in den Handwerksberufen zurückzukehren. Die Handwerker sind begeistert. Doch was ändert sich für die Kunden? Wir sprachen mit Jens-Torsten Jacob, dem Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Region Meißen.
Parkettleger aber auch Fliesenleger und Goldschmiede sollen wie 50 weiter Handwerksberufe wieder an die Meisterpflicht gebunden werden. Foto: Pexels

Parkettleger aber auch Fliesenleger und Goldschmiede sollen wie 50 weiter Handwerksberufe wieder an die Meisterpflicht gebunden werden. Foto: Pexels

2004 hatte die SPD-geführte Bundesregierung unter Gerhard Schröder die Meisterpflicht in 50 von 94 Handwerksberufen abgeschafft. Jeder konnte seit dem beispielsweise in Branchen wie dem Fliesenleger, Parkettleger oder Goldschmied einen Betrieb führen. In einem Antrag Bayerns wird die Regierung gebeten, den verpflichtenden Meisterbrief in allen Handwerken wieder einzuführen, bei denen es fachlich geboten ist und dem EU-Recht nicht entgegensteht. Die positiven Argumente für die Meisterpflicht, insbesondere Sicherung der Qualität und die Nachwuchsgewinnung, äußerte auch Jens-Torsten Jacob, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft: Was sagen Sie zur Entscheidung, die Meisterpflicht in Deutschland für viele Handwerksberufe wieder einzuführen? Ich finde es gut und richtig! Denn neben der meisterlichen Qualität der ausführenden Arbeit, ist das betriebswirtschaftliche Führen eines Betriebes und das Ausbilden von Lehrlingen, Teil der Meisterausbildung. Lasse ich diesen Qualitätsanspruch für das Handwerk weg, muss ich mich nicht wundern, dass es in einigen Gewerken zu erheblichen negativen Veränderungen geführt hat. Die Entscheidung des Kabinetts des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder, bei mehr als der Hälfte aller Handwerksberufe die Meisterpflicht abzuschaffen, hatte nicht den gewünschten dauerhaften marktwirtschaftlichen Effekt. Hat die Qualität der Leistungen ohne die Meisterbindung nachgelassen? Ja, seit dieser Novellierung der deutschen Handwerksordnung (HwO) 2004 ist in einigen Handwerksbereichen eine gewaltige Qualitätseinbuße zu verzeichnen. Viele Berufe wie etwa Parkett- und Fliesenleger können seither ohne größeren Nachweis der Qualifikation ausgeübt werden. Letztlich führte das zu der Konsequenz, dass durch unzureichende Arbeiten beträchtliche Schäden bei den Kunden aufgetreten sind. Gutachter und Bauexperten hatten und haben sehr viel zu tun. In aller Regel führte diese Regelung auch dazu, dass in »Ein-Mann-Betrieben«, den sogenannten ICH-AG´s, nicht ausgebildet wurde. Jetzt, 15 Jahre danach stellen wir fest, dass es keinen Nachwuchs mehr gibt. Eine logische Fehlentwicklung. Welche Vorteile ergeben sich für die Kunden? Wieder mehr Vertrauen in die Qualität der Arbeit. Meister seines Faches heißt eben aber auch eine Firma zu führen und auszubilden zu können. Dass ist ein wichtiger gesellschaftlicher und sozialer Anspruch. Es schafft Arbeits- und Ausbildungsplätze und macht somit die Region lebenswerter. Umsetzung drängt Der Sprecher des Sächsischen Handwerkstages, Klaus Bertram, hofft, dass auch die Bundesregierung und der Bundestag das Vorhaben bestätigen und schnell umsetzen. Das Ziel von 2004 mit der Abschaffung der Meisterpflicht für Handwerksberufe mehr Arbeitsplätze zu schaffen, ist nicht aufgegangen. Zwar stieg die Anzahl der Betriebe, aber die Zahl der Auszubildenden ging zurück. Denn fast alle entstandene Ein-Mann-Betriebe bildeten nicht aus und setzten sich nicht ausreichend für die Wahrung der hohen Qualitätsstandards des deutschen Handwerks ein. 


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