Carola Pönisch

Welche Kinder werden "notbetreut"?

Vom 14. Dezember bis 8. Januar 2021 sind Schulen und Kitas nach der neuen Corona-Schutz-Verordnung geschlossen. Eine Notbetreuung ist jedoch möglich.
Foto: pixabay

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Eltern, die in der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind, können eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Dabei gelten unterschiedliche Bestimmungen, je nachdem ob ein Elternteil, beide Elternteile oder der alleinige Sorgeberechtigte in der kritischen Infrastruktur beschäftigt ist. Auf zu finden.


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