Seitenlogo
Carola Pönisch

Händler können Saisonware abschreiben

Sybolfoto: pixabay

Sybolfoto: pixabay

Die "Überbrückungshilfe III" wird bis Mitte 2021 verlängert und zum Teil verbessert. Das teilt jetzt Sächsische Wirtschaftsministerium mit. Speziell für einen Punkt hatte sich Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig beim Bund stark gemacht: Für verderbliche Ware und für Saisonware der Wintersaison 2020/21 (z. B. Weihnachtsartikel, Feuerwerkskörper, Winterkleidung) wird eine Sonderregelung eingeführt: Einzelhändler können ihre Warenabschreibungen zu 100 Prozent als Fixkosten ansetzen. Außerdem können Unternehmen nun bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe pro Monat erhalten. Der Höchstbetrag der Abschläge wird auf 100.000 Euro angehoben.


Meistgelesen