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Carola Pönisch

Auszahlung von Corona-Kinderbonus startet

Das Geld ist Teil des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung. Familien erhalten einmalig 300 Euro, da sie durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Die Auszahlungen beginnen gestaffelt ab 7. September.

Der Kinderbonus wird für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2020 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Das gilt auch für Kinder, die in diesem Jahr noch geboren werden oder deren Anspruch bereits vor September ausgelaufen ist. Das trifft zum Beispiel auf Jugendliche zu, die ihre Ausbildung im Juli beendeten.“   Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im September 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Zahlung in Höhe von 200 Euro erfolgt im September, die zweite von 100 Euro im Oktober. Der Kinderbonus wird dabei nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung. Die Auszahlungstermine sind abhängig von der Endziffer der Kindergeldnummer September 2020  ·         Endziffer 0:       7. September ·         Endziffer 1:       8. September ·         Endziffer 2:       9. September ·         Endziffer 3:       10. September ·         Endziffer 4:       11. September ·         Endziffer 5:       14. September ·         Endziffer 6:       16. September ·         Endziffer 7:       18. September ·         Endziffer 8:       21. September ·         Endziffer 9:       22. September Oktober 2020  ·         Endziffer 0:       7. Oktober ·         Endziffer 1:       8. Oktober ·         Endziffer 2:       9. Oktober ·         Endziffer 3:       12. Oktober ·         Endziffer 4:       14. Oktober ·         Endziffer 5:       15. Oktober ·         Endziffer 6:       16. Oktober ·         Endziffer 7:       19. Oktober ·         Endziffer 8:       21. Oktober ·         Endziffer 9:       22. Oktober Der Kinderbonus wird bei den Leistungen nach SGB II beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Beim Unterhaltsvorschuss wird der Kinderbonus nicht angerechnet. Damit kommt der Kinderbonus Familien mit kleinen Einkommen zusätzlich zugute. Bei getrennt lebenden Eltern wird der Kinderbonus auf das Konto des Elternteils ausgezahlt, der auch das Kindergeld erhält. Alle weiteren Infos bei der Familienkasse Sachsen hier


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