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R. Rink

Wieder Gülle-Alarm in Stolpen

Stolpen. Schon wieder ist es in der Ferkelmastanlage in Stolpen zu einer Gülle-Havarie gekommen. Die Bürgerinitiative übt auch Kritik am Landrat.

Anfang Juli 2023 ist der Betreiber der Stolpener Ferkelmastanlage dazu angewiesen worden, das randvoll mit Gülle gefüllte riesige Erdloch mit Sattelauflieger abzupumpen.

Anfang Juli 2023 ist der Betreiber der Stolpener Ferkelmastanlage dazu angewiesen worden, das randvoll mit Gülle gefüllte riesige Erdloch mit Sattelauflieger abzupumpen.

Bild: Privat

Nun ist das eingetreten, was das Landratsamt Pirna (LRA) in einem Schreiben vom September 2022 »befürchtet« hatte: »Die Anlage zur Lagerung und zum Transport der Gülle aus dem Stall erfüllt jedoch nicht die gesetzlichen Anforderungen und bietet aktuell nicht die Gewähr, dass weitere Havarien mit Gülleaustritt nicht zu befürchten sind«. Diese »weitere« Havarie in der Schweinemastanlage in Stolpen-Langenwolmsdorf, betrieben durch die Stolpen Agro GmbH, konnte nun Anfang Juli durch Anwohner festgestellt werden. Hier kam es erneut zu einer Umweltverschmutzung durch Gülle samt Gewässerverunreinigung.

Bereits im August letzten Jahres wurde auf dem Gelände des Betreibers ein rund 900 Kubikmeter illegal mit Gülle gefülltes Erdloch gefunden. In dieses Erdloch, welches sonst zur Ableitung des Oberflächenwassers genutzt wird, wurde nun wieder Gülle eingeleitet, bis es randvoll war. Ein provisorisch errichteter Überlauf, welcher dem LRA auch seit der letzten Güllehavarie im August 2022 bisher aber unbekannt ist, sicherte zudem den Füllstands des Erdlochs. Das Wasser-Gülle-Gemisch wurde somit, wenn es einen entsprechenden Füllstand erreicht, über ein bestehendes Kanalsystem direkt in den Langenwolmsdorfer Bach geleitet. Ein Umweltskandal! Anwohnern fiel die erhebliche Geruchsbelästigung auf, worauf sie das LRA informierten. Vor Ort ist darauf von der unteren Wasserbehörde eine Wasserprobe entnommen worden, mit dem Ergebnis: »Das Wasser im Erdloch ist belastet. Die untersuchten Parameter deuten auf einen Eintrag von Gülle hin«, so das LRA. Daraufhin ist Marten Tigchelaar als Betreiber von der Behörde angewiesen worden, die Gülle abzupumpen. Dies geschah dann auch durch mindestens drei große Sattelauflieger über zwei Tage auf umliegende Flächen.

Mehrere Gülle-Havarien seit 2019

Seit 2019 ist es in der Ferkelaufzuchtanlage in Stolpen zu mehreren Gülle-Havarien gekommen. Aufgrund einer ganzen Reihe an festgestellten Mängeln ist die Anlage in einen »zeitlich befristeten provisorischen Notbetrieb« bis Ende Oktober 2022 versetzt worden. Für einen ordentlichen, bestimmungsgemäßen Betrieb der derzeit unvollständigen Anlage sind eine ganze Reihe an Maßnahmen auferlegt worden, welche durch den Betreiber abgestellt werden sollten. Doch seitdem ist nichts passiert. Eine Anzeige gegen den Anlagenbetreiber wegen Gewässerverunreinigung wurde durch die Staatsanwaltschaft Dresden abgewiesen. Der Betreiber hat ein knappes Jahr nach der letzten Havarie bisher keine Strafe bekommen.

Das LRA hat bisher den Anlagebetrieb, trotz eklatanter Mängel, stets abgesichert. Das liegt auch daran, dass es nach eigenen Prüfungen bisher keine Gewässerverunreinigung »zum Zeitpunkt der Beprobung« festgestellt hat. Für die Bürgerinitiative »Keine Schweinemast in Stolpen« (BI)hinkt die Nachweisführung des LRA, da eine Gewässerverunreinigung in ein »Fließgewässer« nur nachgewiesen werden kann, wenn zu dem Zeitpunkt im Erdloch etwas eingeleitet wurde. Die BI möchte deshalb nun direkt an Landrat Michael Geisler herantreten, um ihn zu bitten, die Stilllegung der Anlage bis zur vollständigen Behebung der Mängel zu veranlassen. Zudem hat sich die BI externen juristischen Beistand geholt, um das Handeln des LRA als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde in diesem Fall zu untersuchen. Unterstützt wird sie dabei vom BUND Sachsen. Um die juristische Überprüfung finanzieren zu können, ist die BI auf Spendengelder angewiesen, die gerne auf folgendes Konto überwiesen werden können:

BUND Sachsen e.V.; IBAN DE84 4306 0967 1162 7482 00; BIC: GENODEM1GLS;

Verwendungszweck: Keine Schweinemast Stolpen


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