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Widerspruchsmöglichkeit gegen Datenübermittlung an Bundesamt für Wehrverwaltung

Hoyerswerda. Seit 2011 kann man sich für den freiwilligen Wehrdienst verpflichten. Dafür werden von allen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden, Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung übermittelt.

Allen Betroffenen wird Informationsmaterial zugesandt, welche Möglichkeiten es gibt, in den Streitkräften tätig zu werden.

Allen Betroffenen wird Informationsmaterial zugesandt, welche Möglichkeiten es gibt, in den Streitkräften tätig zu werden.

Bild: Tima Miroshnichenko/Unsplash

Die Meldebehörden haben gemäß des Wehrpflichtgesetz jährlich Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln. Von dort wird allen Betroffenen Informationsmaterial zugesandt, welche Möglichkeiten es gibt, in den Streitkräften tätig zu werden.  Die Zusendung des Informationsmaterials erfolgt nur an diejenigen, die der Weitergabe ihrer Daten nicht widersprochen haben. Bis zum 01.03.2023 können alle, die im Jahr 2006 geboren wurden, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

 

Dazu muss der Widerspruch schriftlich bzw. bei persönlicher Vorsprache beim Bürgeramt/ Bürgerservice, Dillinger Straße 1, eingereicht werden. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Bürgeramtes unter der Telefon-Nr. 456354 zur Verfügung.


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