

Auch Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen dürfen nun kein Wasser mehr entnehmen, wenn sie nicht unter die in der Verfügung ausdrücklich genannten Ausnahmen fallen. Außerdem ist auch die Wasserentnahme aus Brunnen insoweit beschränkt, als Wasser zum Rasensprengen nur noch vor 10 Uhr und nach 19 Uhr eine Stunde lang gefördert werden darf. Das soll die Verluste durch Verdunstung möglichst geringhalten.
Die neue Allgemeinverfügung ist vorerst bis 30. September befristet. Sie verschärft das seit 2019 bestehende Verbot der Wasserentnahme im Rahmen des sogenannten Eigentümer- und Anliegergebrauches. Bis 2019 durften Eigentümer und Anlieger von Gewässergrundstücken grundsätzlich auch ohne Erlaubnis Wasser aus Gewässern pumpen.