

Der Beschuldigte war am 24. Juni morgens zusammen mit einer 17-jährigen Begleiterin ohne gültige Fahrkarte in die S1 Richtung Dresden gestiegen. Als der 34-jährige Zugbegleiter ihn und seine Begleiterin kurz darauf zur Vorlage ihrer Fahrscheine aufforderte, wurde der Tunesier gegenüber dem Zugbegleiter aggressiv. Er machte auch keine Angaben zu seiner Person, sondern stieß den Zugbegleiter von sich. Zur Abwehr des Angriffs nutzte der Bahn-Angestellte ein Tierabwehrspray. Um zu entkommen sprühte der Schwarzfahrer dem Zugbegleiter wiederum Reizgas ins Gesicht. Der Zugbegleiter gab die Verfolgung des Beschuldigten anschließend auf. Er erlitt durch den Angriff u. a. Schmerzen und Rötungen im Gesicht, am Hals sowie an den Ellenbogen und musste bis zum Mittag des Tages im Krankenhaus zur Behandlung verbleiben. Der 29-jährige Tunesier wurde am 28. Juli festgenommen und befindet sich seitdem in Haft. Er ist bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft und verbüßt aktuell eine Strafhaft in anderer Sache. Die Untersuchungshaft im hiesigen Verfahren ist als Überhaft notiert. Beim Amtsgericht Dresden sind noch weitere Anklagen gegen den Beschuldigten wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und räuberischen Diebstahls anhängig. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat nun die Verbindung dieser Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung beim Landgericht Dresden beantragt. Der Beschuldigte hat den Tatvorwurf vor dem Ermittlungsrichter pauschal geleugnet und keine weitergehenden Angaben gemacht.