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Western Union: Frist für Geschädigte verlängert

Wer über den Bargeld-Transferdienst von "Western Union" Geld eingebüßt hat, kann seine Ansprüche länger geltend machen – bis zum 31. Mai 2018.
Foto: Archiv

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Wie das Landeskriminalamt Sachsen mitteilte, hat "Western Union" die Frist zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche bis 31. Mai 2018 verlängert. Ursprünglich war dies bloß bis 12. Februar 2018 möglich. Kriminelle hatten den Bezahldienst in den vergangenen Jahren immer wieder für Betrügereien missbraucht. Nach Ermittlungen der US Federal Trade Commission, dem Department of Justice und des US Postal Service stimmte Western Union zu, Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt 586 Millionen Dollar zu leisten. Dies gilt für Delikte, welche im Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis 19. Januar 2017 begangen wurden. Geschädigte werden durch die mit der Verwaltung beauftragte Kanzlei "Gilardi & Co. LLC" postalisch angeschrieben. Ihnen wird ein teilausgefülltes Formular zugesendet. Auch Geschädigte, die ihre Ansprüche bislang nicht geltend gemacht haben, können dies immer noch tun – bis 31.05.2018. Die anschließende Prüfung durch das Department of Justice kann bis zu einem Jahr dauern. Weitere Informationen (in englischer Sprache) und alle notwendigen Formulare gibt es unter www.westernunionremission.com


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