Seitenlogo
pm/ck

Wahlbenachrichtigungen unterwegs

Dresden. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeisterwahl in Dresden am 12. Juni ist gestartet.

Über 434.000 Dresdnerinnen und Dresdner sind wahlberechtigt.

Über 434.000 Dresdnerinnen und Dresdner sind wahlberechtigt.

Bild: Pixabay

Seit Anfang Mai werden in Dresden die Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeisterwahl am 12. Juni zugestellt. Diese gelten auch für den etwaigen zweiten Wahlgang am 10. Juli. Bis spätestens 22. Mai sollten die Benachrichtigungen bei den über 434.000 wahlberechtigten Dresdnern eingegangen sein. Die Wahlbenachrichtigung informiert die Wahlberechtigten unter anderem darüber, in welchem Wahllokal sie wählen können. Wer bis zum 22. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und wahlberechtigt ist, sollte sich bei der Wahlbehörde unter Tel. 0351/4881120 oder per Mail an wahlamt@dresden.de melden.

 

Bereits vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen und den Wahlschein beantragen, um per Briefwahl zu wählen. Mit dem Wahlschein können Wahlberechtigte am Wahltag auch in einem beliebigen anderen Wahllokal wählen. Die Beantragung ist bevorzugt über den Onlinewahlscheinantrag auf www.dresden.de/briefwahl, per Mail an briefwahl@dresden.de, schriftlich über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder persönlich im Briefwahlbüro möglich.


Meistgelesen