Tragen eines Halsschutzes wird empfohlen
Nach Rücksprache mit den Clubs und deren Ausrüster kann eine vollumfängliche Ausstattung aller Spieler erst zur Saison 2024/2025 erfolgen. Das Ziel jedoch ist, das Tragen eines Halsschutzes bereits in den Endrunden verbindlich einzuführen. Dies ist bei den Herstellern noch in Prüfung.
Der schnittsichere Halsschutz zielt darauf ab, die Sicherheit der Spieler während der Partien zu erhöhen und Verletzungsrisiken im Halsbereich zu minimieren. Dieser muss in der vorgesehenen Weise um den Hals platziert werden. Es ist nicht gestattet, den Halsschutz herunterzuklappen oder absichtlich tief zu platzieren. Der Halsschutz muss über das CE-Prüfsiegel verfügen, und der Hersteller garantiert, dass er die Anforderungen der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 erfüllt. Zusätzlich ist es strengstens untersagt, den Halsschutz zu modifizieren, zu schneiden, zu tapen oder anderweitig zu verändern. Der Halsschutz muss die gleiche Funktion und Form haben, wie er vom Hersteller geliefert wird. Eine entsprechende Vorgabe wird ins Regelwerk der DEL2 aufgenommen und führt bei Missachtung auch zu Konsequenzen. Näheres hierzu wird mit verbindlicher Einführung des Halsschutzes und der entsprechenden Überarbeitung des Regelwerkes bekannt gegeben.
Parallel zum Bestreben des Verbandes und der Liga, laufen derzeit auch aufseiten der International Ice Hockey Federation (IIHF) Gespräche zur Modifizierung des internationalen Regelwerkes. Die Ergebnisse dieser Modifizierung inklusive der Empfehlungen des Medical-Bereiches des Weltverbandes werden ebenso Grundlage für den Spielbetrieb der DEL2 werden.
René Rudorisch, Geschäftsführer DEL2: „Die Liga ist sich ihrer Verantwortung für die Sicherheit der Spieler bewusst und arbeitet stets daran, die Bedingungen für eine sichere und faire Spielumgebung zu schaffen. Die Einführung des Halsschutzes ist alternativlos und für den gesamten Eishockeysport elementar. Das Tragen auch schon ab sofort wird empfohlen und war zu keinem Zeitpunkt verboten. Eine zukünftig verpflichtende Einführung müssen wir jedoch abhängig von den vorhandenen Liefermöglichkeiten zeitlich einordnen. Aufgrund des international gestiegenen Bedarfs, gilt es zunächst die Verfügbarkeit mit wirkungsvollem Schutz sicherzustellen, um es dann auch final und verbindlich ins Regelwerk aufzunehmen.“