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Carola Pönisch

Staatsanwaltschaft klagt zwei Syrer wegen Autorennen an

Foto: Schiller

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Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Syrer (31 und 23 Jahre) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem 31-Jährigen wird verbotenes Autorennen mit Todesfolge und fahrlässige Tötung zur Last gelegt, dem 23-Jährigen die Teilnahme an dem illegalen Autorennen. Den beiden Beschuldigten wird vorgeworfen,  am 22. August 2020 gegen 20:40 Uhr ein illegales Autorennen veranstaltet zu haben. Mit ihren Pkw waren sie von der Kesselsdorfer Straße Richtung Innenstadt gefahrend, um dort ein Autogrennen durchzuführen, wobei es ihnen darauf ankam, das Rennen durch Erreichen der höchstmöglichen Geschwindigkeit zu gewinnen. Auf der Budapester Straße in Höhe des LIDL-Parkplatzes gegenüber der Schweitzer Straße erfasste der 31-Jährige  mit seinem Pkw mit einer Geschwindigkeit von mindestens 89 km/h einen sechsjährigen syrischen Jungen, der einen über den mittleren Grünstreifen der Straße führenden Trampelpfad genutzt hatte, um nach Hause zu gelangen derart, dass der Junge weggeschleudert wurde und sofort verstarb. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wäre der Unfall bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vermeidbar gewesen. Der Todesfahrer wurde am 23. August festgenommen und sitzt seit 24. August in U-Haft.


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