Rückkehr ins Grüne Gewölbe
Eine erste Untersuchung der an die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) übergebenen Beutestücke des Juwelendiebstahls aus dem Grünen Gewölbe ergab, dass einzelne Objekte zwar Schäden aufweisen, ihre kunsthistorische Bedeutung aber gleichbleibend hoch ist und ihre internationale Strahlkraft ungebrochen besteht. Laut Aussage einer Restauratorin der SKD in der Hauptverhandlung weisen die Objekte unterschiedliche Erhaltungszustände auf, wobei die Bandbreite von mechanischen Beschädigungen bis hin zu eingedrungener Feuchtigkeit reicht. Diese Schäden können jedoch vollständig restauriert werden. Da die Schmuckstücke weiterhin Beweisstücke im Strafverfahren sind, dürfen sie derzeit nicht öffentlich präsentiert werden. Nach Prozessende sollen Besucher jedoch Gelegenheit erhalten, die zurückerlangten Schmuckstücke wieder in Augenschein zu nehmen.
Um sich etwaige Schadensersatzansprüche sowie Akteneinsicht zu sichern, hat der Freistaat Sachsen im laufenden Prozess einen Adhäsionsantrag beim Landgericht Dresden eingereicht, da aufgrund der Prozesssituation absehbar ist, dass zivilrechtliche Ansprüche gegen die Angeklagten erfolgreich geltend gemacht werden können. Das Adhäsionsverfahren bietet dem Verletzten einer Straftat die Möglichkeit, einen gegen die Beschuldigten aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Anspruch (wie z.B. Schadensersatz) bereits im Strafverfahren geltend zu machen.
Nach wie vor fehlen einige wenige Stücke aus dem Diebesgut – das Brillantkollier der Königin Amalie Auguste (1824; in Teilen erhalten), die Große Brustschleife der Königin Amalie Auguste (1782), die Epaulette mit dem Sächsischen Weißen (zwischen 1782 und 1789) sowie einzelne Kleinteile.
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