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Carola Pönisch

Ratten füttern? Verboten!

Ab 9. Februar gilt in Dresden eine neue Polizeiverordnung. Beschlossen hat sie der Dresdner Stadtrat in seiner Sitzung am 25. Januar.
Foto: Fotolia

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Die neue "Polizeiverordnung Sicherheit und Ordnung", die am 9. Februar in Kraft tritt, löst die bisherige vom 23. Juni 2016 ab. Neu geregelt sind folgende Paragrafen: Ruhezeiten (§ 3 Absatz 1 und 2) Die einzuhaltenden Ruhezeiten von montags bis donnerstags sowie sonntags wurden um eine Stunde ausgeweitet, so dass nun eine Ruhezeit von 22 bis 7 Uhr (statt 6 Uhr) besteht. Dafür entfällt auch für organisierte Veranstaltungen von Vereinen aller Art (nicht nur Sportvereine) die Einhaltung der Mittagsruhezeiten an Sonnabenden. Leinenzwang (§ 7 Absatz 5) Der Leinenzwang für Hunde gilt jetzt zusätzlich auch für den Bereich der Wartehäuser an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel. Die Gebiete, auf denen bereits schon jetzt Leinenzwang besteht, bleiben weiter gültig. Fütterungsverbot (§ 9) Neben dem Füttern von Tauben ist ab sofort auch das Füttern von Ratten verboten. Kinderbetteln (§ 13) Das Betteln mit und von Kindern (Personen unter 14 Jahre) ist verboten.

Aggressives Betteln Die Vorschrift zum aggressiven Betteln (§ 12 c) wurde neu formuliert und damit der Tatbestand des aggressiven Bettelns – zum Beispiel durch körperliches Einwirken auf eine Person, Festhalten an der Kleidung, in den Weg stellen, wiederholten Ansprechen und das Vortäuschen körperlicher Gebrächen – präziser definiert. Abbrennen offener Feuer und Grillen § 14 wurde neu formuliert. Insbesondere in Absatz 3 wird nun die Belästigung Dritter durch offene Feuer und Grillen genauer definiert. Eine Belästigung liegt dann vor, wenn Dritte durch Funkenflug oder Rauch gestört werden.


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