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Carola Pönisch

Radschutzstreifen am Terrassenufer und 1. Fahrradstraße

Dresden hat seine erste Fahrradstraße. In Kleinzschachwitz zwischen Meußlitzer Straße und Fähre in Kleinzschachwitz (Berthold-Haupt-Straße) geben Radler das Tempo vor und haben das "Sagen".
Neuer Radschutzstreifen am Terrassenufer. Foto: Schiller

Neuer Radschutzstreifen am Terrassenufer. Foto: Schiller

Seit gestern (21. September) gibt es für Radfahrer am Terrassenufer unterhalb der Brühlschen Terrasse mehr Sicherheit. Zwischen Theaterkahn und Ampel an der Kreuzung Steinstraße können sie auf einem separaten Radschutzstreifen fahren und müssen sich nicht mehr den stark frequentierten Bereich an den Anlegestellen der Dampfschifffahrt mit den Fußgängern teilen. Bisher war der Gehweg nämlich für beide Parteien zugelassen, Radfahrer konnten in beiden Richtungen den breiten Rad-/Fußweg nutzen, was nicht selten zu Konflikten führte. Verkehrsbürgermeister Stephan Kühn: „Mit diesem Radschutzstreifen entschärfen wir einen neuralgischen Punkt für Fahrradfahrer. Jetzt werden sie stadtauswärts auf einem Radschutzstreifen geführt. Damit erhöhen wir die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.“

Die Freigabe des Gehweges für Radfahrer der Gegenrichtung wird in diesem Zusammenhang aufgehoben. Mit der Mittelinsel im Bereich des Theaterkahnes und der Ampel an der Steinstraße stehen gesicherte Querungsmöglichkeiten zur Verfügung. An der Kreuzung Steinstraße waren dafür noch bauliche und verkehrstechnische Anpassungen nötig.
Kleiner Tipp für Autofahrer: Die gestrichelte Abgrenzungslinie darf legal überfahren werden, wenn keine Radfahrer auf dem Radschutzweg sind. Dresdens erste Fahrradstraße Dresdens erste Fahrradstraße ist seit vergangenem Freitag freigegeben: Zwischen Meußlitzer Straße und Fähre in Kleinzschachwitz (Berthold-Haupt-Straße) haben Radfahrer auf einer Länge von 1,2 Kilometern Vorrang. Entsprechende Piktogramme weisen darauf hin, die Kreuzungsbereiche sind rot eingefärbt und Vorfahrtsregeln wurden entsprechend geändert. Durch ein Zusatzzeichen »frei für Kfz« ist die Fahrradstraße auch für Kraftfahrzeuge frei. Für Anwohner und Anlieger ändert sich in Bezug auf die Erreichbarkeit von Grundstücken nichts gegenüber der bisherigen Situation. Da auf dem Kleinzschachwitzer Ufer keine Fußwege vorhanden sind, dürfen Fußgänger die Fahrradstraße nutzen, müssen aber am Fahrbahnrand laufen. Wichtig: Radfahrer auf Fahrradstraßen bestimmen grundsätzlich das Tempo. Sie dürfen zudem nebeneinander fahren. Generell müssen sich alle Verkehrsteilnehmer, unabhängig vom Verkehrsmittel, auf der Fahrradstraße an die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h halten.


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