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Mehr Unterhalt für Kinder

Zum 1. Januar haben sich die Mindestunterhaltsbeträge wie folgt geändert: Für Kinder bis fünf Jahre 335 Euro, von sechs bis elf Jahre 384 Euro und von zwölf bis 17 Jahre 450 Euro, abzüglich der Hälfte des Kindergeldes.

Grundlage hierfür ist das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (BGBl. 2015 Teil I Nr. 30 S. 1202). Es beinhaltet unter anderem die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages. Diese Veränderungen schlagen sich im Unterhaltsrecht nieder und führen zu Neuregelungen des Kindesunterhaltsanspruchs. Die Unterhaltsvorschussleistungen erhöhen sich ab dem 1. Januar auf 145 Euro für Kinder bis zum 6. Lebensjahr und für Kinder bis zum 12. Lebensjahr auf 194 Euro. Mütter und Väter, deren Kinder bislang diese Leistungen beziehen, werden darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt. Die nächsten Änderungen des Mindestunterhaltes, der Unterhaltsvorschussleistungen und des Kindergeldes werden voraussichtlich zum 1. Januar 2017 erwartet. Das Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Das Sachgebiet Beistandschaften/Beurkundungen gehört zum Jugendamt und betreut die Dresdnerinnen und Dresdner zu den Themen Unterhalt, Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung. Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch unter (03 51) 4 88 47 61 oder per E-Mail an jugendamt@dresden.de. Foto: Fotolia
 


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