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pm/ck

Klage gegen OB-Wahl abgewiesen

Dresden. Das Verwaltungsgericht Dresden hat sämtliche Klagen gegen die OB-Wahl vom Juli 2022 abgewiesen - Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert bleibt weiterhin im Amt.
Bei den OB-Wahlen 2022 kam es zu Fehlern bei der Aufstellung von Dirk Hilbert.

Bei den OB-Wahlen 2022 kam es zu Fehlern bei der Aufstellung von Dirk Hilbert.

Bild: PR

Die Oberbürgermeisterwahl aus dem Jahr 2022 in Dresden muss nicht wiederholt werden. Das geht aus mehreren Urteilen der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden hervor, die über entsprechenden Klagen mündlich verhandelte. Das Gericht wies sämtliche Klagen ab, Dirk Hilbert bleibt somit im Amt.

In drei Verfahren klagten Bürger gegen die OB-Wahl vom Juli 2022 in der Landeshauptstadt Dresden. Die Kläger wandten sich einerseits bereits gegen die Zulassung des im zweiten Wahlgang erfolgreichen Bewerbers und Amtsinhabers Dirk Hilbert zur Wahl. Zudem ging es um die verspätete Versendung von Briefwahlunterlagen, die nach Auffassung der Kläger zur Ungültigkeit der Wahl hätte führen müssen. Während die Kammer eine Klage bereits als unzulässig abwies, sah sie in den weiteren Verfahren zwar die Möglichkeit, dass es bei der Wahlaufstellung des Kandidaten Hilbert zu Fehlern gekommen sei. Die aufgetretenen Unregelmäßigkeiten hätten jedoch nicht das hinreichende Gewicht gehabt, um eine Erklärung der Wahl für ungültig zu rechtfertigen. Soweit ein Kläger bemängelte, dass er die Briefwahlunterlagen zum zweiten Wahlgang erst nach der Wahl erhalten habe, sah das Gericht darin zwar einen Verstoß gegen wesentliche Verfahrensvorschriften an, der allerdings nicht das Wahlergebnis habe beeinflussen können. Die darüber hinaus erhobenen Einwände, dass es in einer Vielzahl von Fällen zu einer verspäteten Versendung von Wahlunterlagen gekommen sei, sahen die Richter als nicht hinreichend substantiiert oder als verspätet an.

Gegen dieses Urteil können noch Rechtsmittel beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.


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