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Carola Pönisch

Hochzeit und Trauer: Nur noch zehn Gäste zugelassen

Foto: pixabay

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Trotz der teilweise massiven Einschränkungen im öffentlichen Leben werden Eheschließungen in der Landeshauptstadt Dresden weiterhin möglich sein. Alle terminlich vereinbarten Eheschließungen auf dem Standesamt in der Goetheallee werden durchgeführt, Hochzeitsgesellschaften müssen jedoch auf zehn Personen einschließlich der Brautleute begrenzt werden. Die Trauräume in Landhaus, Kraszewski-Museum und Carl-Maria-von-Weber Museum stehen durch die Schließung dieser öffentlichen Einrichtungen nach derzeitiger Lage nicht mehr für Eheschließungen zur Verfügung. Beratungen dazu gibt's unter 0351/488 88 06und per Mail. Trauerfeiern und Begräbnisse Einschränkungen gibt es ebenfalls bei Trauerfeiern. Zum Einen reduziert der Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen die persönlichen Kontakte. Zur Anmeldung eines Sterbefalls oder einer Beisetzung werden deshalb nur noch maximal zwei Personen in Empfang genommen, Vorsorgeberatungen werden bis auf Weiteres nicht durchgeführt. Ab Freitag, den 20. März, ist es zum Anderen nur noch maximal zehn Personen möglich, an einer Trauerfeier oder Verabschiedung im Feierraum des Städtischen Bestattungsdienstes teilzunehmen. Auf den städtischen Friedhöfen ist es nur noch bis zu 25 Personen möglich, an einer Trauerfeier in den Feierhallen teilzunehmen. Im Urnenzimmer des Urnenhain Tolkewitz werden ab sofort keine Trauerfeiern mehr durchgeführt. Auf dem Heidefriedhof ist die Personenanzahl im Feierzimmer auf 15 begrenzt. An einer Trauerfeier im Freien können weiterhin max. 99 Personen teilnehmen. Betroffene können sich unter 0351-4393600 informieren oder per Mail


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